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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung und den Verkauf von Flugtickets und die Beförderung auf Flügen des Luftfrachtführers Sky Alps G.m.b.H. (im Folgenden „Bedingungen“). 


v.2 gültig seit 06/03/2024

 

Inhaltsübersicht
1.    BESCHREIBUNG UND ANWENDUNGSBEREICH DER DIENSTLEISTUNGEN
2.    BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
3.    TICKETKAUF 
4.    RECHT AUF BEFÖRDERUNGSVERWEIGERUNG
5.    VERWALTUNGSFORMALITÄTEN
6.    CHECK-IN, BOARDING UND SITZPLATZBESTIMMUNG
7.    SONDERWÜNSCHE/BESONDERE BEDÜRFNISSE DER FLUGGÄSTE
8.    TIERE
9.    GEPÄCK
10.    VERHALTEN AN BORD
11.    FLUGPLÄNE UND FLUGSTREICHUNGEN
12.    SCHADENSHAFTUNG 
13.    BESCHWERDEN
14.    PERSONENBEZOGENE DATEN
15.    GEWERBLICHE UND GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
16.    WEBSITES DRITTER
17.    RECHT UND GERICHTSBARKEIT

 

1.    BESCHREIBUNG UND ANWENDUNGSBEREICH DER DIENSTLEISTUNGEN
1.1.    Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen gelten vorliegende Bedingungen für jedwede Beförderung von Fluggästen und Gepäck auf Flügen, die vom Luftfrachtführer Sky Alps G.m.b.H. (im Folgenden „Luftfrachtführer“ oder „Sky Alps“) direkt betrieben werden oder zur deren Betrieb sich Sky Alps, unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Tarif, verpflichtet hat, sofern in den Beförderungsdokumenten oder -vorschriften des Luftfrachtführers keine sonstigen Bestimmungen enthalten sind und diese nicht im Widerspruch zu den Anwendbaren Rechtsvorschriften stehen, sowie für alle sonstigen Nebenleistungen im Zusammenhang mit der vorgenannten Beförderung.
1.2.    Sky Alps behält sich das Recht auf Änderung bzw. Aktualisierung der vorliegenden Bedingungen bei Bedarf, auch ohne Vorankündigung, vor. 
1.3.    Sky Alps verfügt über das gültige Luftverkehrsbetreiberzeugnis (im Folgenden „COA“) Nr. IT.AOC.0200 und die Flugbeförderungslizenz Nr. I-L 532, die beide am 16.01.2023 von der italienischen Zivilluftfahrtbehörde (im Folgenden „ENAC“) ausgestellt wurden. 
1.4.    Sky Alps verfügt über alle nach geltendem italienischem Recht erforderlichen Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Flugtickets und etwaigen Zusatz-, Neben- und/oder Ergänzungsleistungen und ist bei Nobis Compagnia di Assicurazione S.p.A. unter der Nummer 1505002654/M berufshaftpflichtversichert.

 

2.    BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Die fettgedruckten Begriffe haben die ihnen in diesem Artikel zugewiesene Bedeutung und können hierin sowohl in der Einzahl als auch in der Mehrzahl verwendet werden:

 

Allgemeine Verkaufs- und Beförderungsbedingungen oder Bedingungen
sind sämtliche hierin enthaltenen Bestimmungen zur Beförderung des Fluggastes und zum Verkauf des Tickets an den Fluggast.

 

Anwendbare Rechtsvorschriften 
sind alle italienischen, europäischen oder internationalen Beförderungsvorschriften, einschließlich beispielsweise: (i) des Übereinkommens von Montreal vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr; (ii) der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen; (iii) der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen; (iv) des italienisches Gesetzbuchs über die Luft- und Seefahrt gemäß Königlichem Dekret Nr. 327 vom 30. März 1942 idgF.

 

Aufgabegepäck 
ist das mittels entsprechendem Gepäckabschnitt und Gepäckschein gekennzeichnete Gepäck, das der Fluggast Sky Alps zur Beförderung im Frachtraum übergibt. 

 

Beförderung 
ist die Beförderungsleistung, die Sky Alps gegenüber dem Fluggast gemäß den Angaben auf dem Ticket im Rahmen vorliegender Bedingungen und den Anwendbaren Rechtsvorschriften erbringt.

 

Beförderungsdokumente
sind sämtliche erforderlichen Ein- und Ausreisedokumente, Reisevisa, Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie Unterlagen, die die Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sondertarifen belegen (dazu zählen beispielsweise: Reisepass, Personalausweis, Kreditkarte samt Lichtbildausweis, Führerschein, Touristenvisum oder andere Visa und/oder Genehmigungen usw.).

 

Fluggast
ist jedwede Person, mit Ausnahme von Piloten und der Crew, die sich während der Beförderung im Flugzeug befindet, nach Zahlung des Preises über ein entsprechendes Ticket verfügt und deren personenbezogene Daten auf dem Ticket angeführt sind. 
Als „Fluggast“ wird mitunter auch der Benutzer der Website bezeichnet, der das Ticket für Dritte bucht.

 

Flugzeug 
ist jedwedes von Sky Alps als Luftfrachtführer betriebene Luftfahrzeug zur Beförderung von Fluggästen. 

 

Frachtführer oder Luftfrachtführer oder Sky Alps 
ist Sky Alps G.m.b.H., mit Sitz in 39100 Bozen, Kornplatz 3, eingetragen im Handelsregister Bozen mit Steuernummer, Eintragungsnummer und Mehrwertsteuernummer 03067170211, Eintragungsnummer im Wirtschafts- und Verwaltungsverzeichnis BZ-229344.

 

Gepäck 
sind die Objekte, persönlichen Gebrauchsgegenstände und sonstigen Sachen, die dem Fluggast gehören oder sich während der Beförderung in seinem Besitz befinden und die für Kleidungs-, Verwendungs- oder Komfortzwecke im Zusammenhang mit dem Flug erforderlich oder zweckdienlich sind. Vorbehaltlich anderweitiger Angaben umfasst dies sowohl Handgepäck als auch Aufgabegepäck. Haustiere, die gemäß diesen Bedingungen an Bord befördert werden dürfen, gelten ebenfalls als Gepäck. 

 

Gepäckabschnitt
ist der Abschnitt, der beim Check-in an jedem Aufgabegepäck anzubringen ist.

 

Gepäckschein
ist der Teil des Gepäckabschnitts, der dem Flugast beim Check-in ausgehändigt wird.

 

Handgepäck 
ist Gepäck, das dem Luftfrachtführer nicht zur Beförderung im Frachtraum übergeben wird und vom Fluggast während der gesamten Beförderung in der Kabine mitgeführt und verwahrt wird. 

 

Preis
ist der Preis für die Beförderung, der je nach der vom Fluggast bei der Buchung gewählte Leistungsart unterschiedlich sein kann.

 

Sonderziehungsrechte (SZR) 
ist ein vom Internationalen Währungsfonds eingeführtes Reserveguthaben, dessen Wert regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht wird. 

 

Ticket 
ist das von oder für Sky Alps von sonstigen Zugelassenen Vermittlungsstellen, auch elektronisch, ausgestellte Dokument, einschließlich der vorliegenden Bedingungen, des angewandten Tarifs und der im Ticket enthaltenen Coupons, die Bestandteil des Tickets sind, mit dem der Abschluss des Beförderungsvertrages zwischen Sky Alps und dem Fluggast bestätigt wird und der letzteren zur Inanspruchnahme der in der jeweiligen Kategorie enthaltenen und folglich bezahlten Leistungen berechtigt. 

 

Website
ist die Website von Sky Alps unter www.skyalps.com.

 

Zugelassene Vermittlungsstellen 
sind die Stellen, die vom Luftfrachtführer ausdrücklich zum Verkauf von Beförderungsleistungen an Fluggäste zugelassen wurden (dazu zählen beispielsweise Verkaufsstellen, Reisebüros, Online-Verkaufsseiten usw.). 

 

3.    Ticketkauf
Der Beförderungsvertrag wird mit dem Ticketkauf abgeschlossen und es gelten die bei Vertragsabschluss auf der Website von Sky Alps veröffentlichten Bedingungen. 
Bei der Buchung und dem Kauf von Flugleistungen über die Website erhält der Fluggast (bzw. jeder Benutzer, der die Buchung vorgenommen hat) eine E-Mail mit der Buchungsnummer und den Kontaktdaten für den Kundendienst. 
Die Ausstellung des Tickets durch Sky Alps erfolgt vorbehaltlich erfolgreicher Zahlung und Bestätigung der Verfügbarkeit der Beförderung.
Das Ticket stellt den Nachweis für den zwischen Sky Alps und dem Fluggast geschlossenen Beförderungsvertrag dar; nur der Fluggast, dessen Daten mit den Angaben auf dem Ticket übereinstimmen, hat Anspruch auf die betreffenden Beförderungsleistungen. Jedes Ticket ist personenbezogen und nicht übertragbar. Jeder Fluggast ist verpflichtet, sich beim Check-in und beim Boarding mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen. Sky Alps behält sich das Recht vor, die Beförderung eines Fluggastes zu verweigern, der sich nicht unverzüglich mit einem geeigneten und gültigen Ausweis ausweisen kann.
3.1    Stornierung und Umbuchung: Für Stornierungen oder Umbuchungen der gebuchten Beförderungsleistungen, sofern zulässig, gelten die auf die jeweilige Beförderungsleistung anwendbaren spezifischen Tarifbestimmungen. Stornierungen oder Änderungen einer Flugbuchung sind daher unter Umständen nicht zulässig oder erfordern besondere Verfahren. In diesem Zusammenhang wird der Fluggast auf die Tarifbestimmungen für seine Buchung verwiesen. Bei einem Änderungswunsch seitens des Fluggastes (Stornierung oder Umbuchung) erhebt Sky Alps eine Servicegebühr für anfallenden Kosten. Für Beförderungen mit dem Vermerk „Kostenlose Datumsänderung“ fällt keine Servicegebühr an. Weitere Informationen sind auf folgender Website verfügbar: https://www.skyalps.com/de/reise-planen/buchungsaenderung.
3.2    Buchungspreis: Nach Auswahl aller gewünschten Leistungen wird der Gesamtpreis der Buchung angezeigt. Dieser umfasst den Preis für alle ausgewählten Leistungen sowie etwaige Buchungsgebühren. 
Etwaige vom Fluggast gezahlte Versicherungsprämien sind nicht erstattungsfähig.
Der Buchungspreis umfasst alle Steuern, Gebühren oder Abgaben, die von den Behörden im Zusammenhang mit der Beförderungsleistung erhoben werden. Der Fluggast wird bei Buchung über Steuern, Gebühren oder sonstige nicht im Buchungspreis enthaltene Kosten informiert. Die Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit der Beförderungsleistung können vor der Reise variieren; in diesem Fall können sie vom Fluggast nach dem Kauf des Tickets zusätzlich zum Buchungspreis verlangt werden, und der Fluggast muss die Differenz bezahlen. 
Die Buchungsgebühren hängen von der jeweils gewünschten Buchungsleistung des Fluggastes ab. Gebühren für Buchungen, die telefonisch über unser Callcenter vorgenommen werden, werden anders berechnet als Gebühren für Online-Buchungen über die Website. Nach erfolgter Buchung behält sich Sky Alps das Recht vor, im Falle von Buchungsstornierungen oder Umbuchungen sowie im Falle von Erstattungsansprüchen zusätzliche Servicegebühren zu erheben. Darüber hinaus kann Sky Alps aufgrund der Art der Beförderungsleistungen zwischen der Buchungsanfrage und der Zahlung unter Umständen Preisänderungen vornehmen. Die Verfügbarkeit und Kosten für die Beförderung können daher erst bei Zahlung endgültig bestätigt werden. Sky Alps haftet nicht für Preiserhöhungen, die sich aus einer nicht unmittelbaren Zahlung ergeben. Jede Preiserhöhung muss vor Bestätigung der Buchung vom Fluggast beglichen werden.

3.3    Zahlung: Buchungen können mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten gemäß Angaben auf der Website bezahlt werden. Anderweitige Zahlungsmethoden sind nicht zulässig. Sky Alps übernimmt keine Haftung für Bargeld oder Schecks, die per Post zugesandt werden. Kredit- oder Debitkarten werden direkt zum Zeitpunkt der Transaktion belastet. Der Fluggast wird aus Gründen der Sicherheit bei jedem Kauf über Sky Alps aufgefordert, seine gesamten Kartendaten einzugeben. Alle Daten werden auf dem sicheren Server von Sky Alps verschlüsselt. Mit der Angabe seiner Kartendaten ermächtigt der Fluggast Sky Alps, diese Daten, auch nach der Buchungsanfrage, für folgende Zwecke zu verwenden: (i) für die Bezahlung der gewünschten Flugleistungen und der entsprechenden Gebühren, (ii) für die Bezahlung der Versicherungspolice, falls zutreffend, (iii) für die Bearbeitung etwaiger Rückerstattungen, falls zutreffend, und (iv) für die Bezahlung von Vermittlungsgebühren für etwaige vom Fluggast gewünschte Nachvermittlungsdienstleistungen. 
Wenn die Buchung mit einer Kreditkarte eines Dritten bezahlt wird, behält sich Sky Alps das Recht vor, eine schriftliche Genehmigung des Karteninhabers zu verlangen. Alle angegebenen E-Mail-Adressen müssen bei Buchung zutreffend und gültig sein. 
Zur Verhinderung von Kreditkartenbetrug behält sich Sky Alps das Recht vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und einen Adressnachweis und/oder eine Kopie der Kreditkarte zu verlangen, bevor das Ticket ausgestellt wird. Solche Kontrollen werden nur während der Bürozeiten von Sky Alps durchgeführt. Tickets für Buchungen außerhalb der Bürozeiten werden daher erst am darauffolgenden Werktag ausgestellt. Sky Alps haftet nicht für etwaige Kosten, die durch die Überprüfung der Kreditkarte entstehen.
3.4    Erstattungen: Anträge auf Rückerstattung von Tickets müssen, sofern sie nicht bei einem anderen zugelassenen Vermittler (z. B. einem OTA) erworben wurden, direkt per E-Mail an Sky Alps unter claim(at)skyalps.com zugehen. Die Rückerstattung erfolgt auf demselben Zahlungsweg, der zum Zeitpunkt der Buchung verwendet wurde, und auf den Namen der Person, die die ursprüngliche Zahlung geleistet hat. Jedweder Erstattungsantrag muss sich auf eine bestätigte und bereits bezahlte Buchung beziehen. Rückerstattungen erfolgen gemäß vorliegenden Bedingungen und zu den Tarifbedingungen für die jeweiligen Beförderungsleistungen, sofern diese nicht über Zugelassene Vermittlungsstellen, einschließlich Online-Reisebüros (OTA) erworben wurden, die Standardinventar des Gobal Distribution System (im Folgenden „GDS“) verwenden. 
Bei nicht erstattungsfähigen Tickets kann eine Rückerstattung der zum Zeitpunkt des Kaufs gezahlten staatlichen Steuern und Gebühren verlangt werden. 
Sky Alps kann eine Bearbeitungsgebühr für den Erstattungsantrag erheben. Diese Gebühren können je nach Erstattungswert variieren. Der Fluggast ermächtigt Sky Alps, sämtliche für die Bearbeitung des Erstattungsantrags anfallenden Gebühren zu erheben.
3.5    Nicht verwendete Tickets: Sky Alps haftet nicht für nichtverwendete Flugtickets seitens des Fluggastes, vorbehaltlich höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die Sky Alps zuzuschreiben sind. 
Der Fluggast, der das Ticket nicht nutzt, kann eine Rückerstattung der Flughafengebühren verlangen. Sky Alps kann eine Bearbeitungsgebühr für den Erstattungsantrag der Flughafengebühren erheben. Diese Gebühr kann je nach Erstattungswert variieren. 
3.6    Elektronische Tickets: Alle über die Website erworbenen Tickets werden in elektronischer Form ausgestellt. Mit E-Tickets können Flüge papierlos gebucht werden. Alle Buchungen werden im Online-Buchungssystem GDS gespeichert. Sky Alps schickt dem Fluggast eine Bestätigungsmail mit der Buchungsnummer. In einigen Fällen kann eine vorläufige Bestätigungsmail versandt werden, worin darauf hingewiesen wird, dass die endgültige Buchungsbestätigung in einer zweiten E-Mail zusammen mit dem E-Ticket versandt wird. 
Die Buchungsnummer und/oder die Bestätigungsmail von Sky Alps kann als Buchungsnachweis verlangt werden. Es wird daher angeraten, einen Ausdruck der Bestätigungsmail/des Tickets mitzubringen. 
Der Fluggast ist verpflichtet, sein E-Mail-Konto zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er die Bestätigungsdokumente und/oder sonstigen relevante Mitteilungen erhalten hat. Bei Nichterhalt der Dokumente und/oder sonstigen Problemen muss der Fluggast Sky Alps unverzüglich informieren.
Sky Alps erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vom Fluggast bereitgestellten Informationen und kann daher nicht haftbar gemacht werden, wenn der Fluggast das E-Ticket aufgrund einer falschen E-Mail-Adresse oder aufgrund der Spamschutz-Einstellungen nicht erhält. Sky Alps kann auch nicht haftbar gemacht werden, wenn der Fluggast falsche Daten eingibt (z.B. Tippfehler bei Namen, Vertauschen von Vor- und Nachnamen, falsche Datumsangaben usw.). Bei einer Änderung der E-Mail-Adresse oder der Telefonnummer muss der Fluggast Sky Alps unverzüglich informieren. Darüber hinaus sollte der Fluggast überprüfen, ob der Name im Reisepass mit dem Namen auf dem Flugticket und/oder der Buchungsbestätigung übereinstimmt.
Erwirbt der Fluggast das Ticket mithilfe oder über einen Dritten oder eine Zugelassene Vermittlungsstelle, müssen diese dafür Sorge tragen, dass der Fluggast eine Ausfertigung der vorliegenden Bedingungen erhält. Sie müssen dem Fluggast außerdem jedwede Information zu seinem Flug übermitteln, sofern die bei Buchung angegebene E-Mail-Adresse nicht jene des Fluggastes ist. Der Luftfrachtführer übernimmt keine Haftung für Folgen, die sich für den Fluggast aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen in diesem Absatz durch den buchungsverantwortlichen Dritten oder der Zugelassenen Vermittlungsstelle ergeben. 

 

4.    Recht auf Beförderungsverweigerung 
Sky Alps kann die Beförderung von Fluggästen/Gepäck durch schriftliche Mitteilung verweigern. In diesem Fall erhält der Fluggast eine Rückerstattung. Sky Alps kann die Beförderung des Fluggastes/Gepäcks auch verweigern, wenn eine der folgenden Bedingungen vorliegt (oder Sky Alps glaubt, dass sie eintreten könnte):
4.1    eine Verweigerung ist erforderlich, um den Anwendbaren Rechtsvorschriften, Anweisungen und sonstigen behördlichen Vorschriften nachzukommen;
4.2    die Beförderung des Fluggastes/Gepäcks könnte die Sicherheit und Gesundheit anderer Fluggäste/der Crew gefährden;
4.3    die Beförderung des Fluggastes/Gepäcks könnte andere Fluggäste/die Crew belästigen;
4.4    das Verhalten, das Alter, der geistige oder körperliche Zustand des Fluggastes, einschließlich des Einflusses von Alkohol oder Drogen, könnte ein Risiko oder eine Gefahr für andere Fluggäste oder für den Fluggast selbst, die Crew oder das Luftfahrzeug darstellen oder besondere Hilfeleistungen erfordern, die Sky Alps nicht erbringen kann;
4.5    der Fluggast hat sich auf früheren Flügen gemäß Punkt 4.4 verhalten und Sky Alps ist der Ansicht, dass sich dieses Verhalten wiederholen könnte;
4.6    der Fluggast hat sich geweigert, die Sicherheitsbestimmungen des Flughafens einzuhalten und/oder hat den Flugpreis und die Steuern des Tickets nicht bezahlt;
4.7    der Fluggast ist nicht im Besitz der Beförderungsdokumente und/oder beabsichtigt, diese während des Fluges zu vernichten oder weigert sich, sie auf Verlangen vorzulegen;
4.8    der Fluggast legt ein Ticket/eine Buchung vor, der/die: (i) unrechtmäßig erworben wurde; (ii) von einer anderen Fluggesellschaft oder deren zugelassenen Agenten erworben wurde; (iii) als gestohlen/verloren gemeldet wurde; (iv) eine Fälschung ist; (v) der Fluggast nicht nachweisen kann, dass seine Identität mit der des Tickets/der Buchung übereinstimmt;
4.9    der Fluggast weigert sich, die Sicherheitsanweisungen von Sky Alps zu befolgen. Sky Alps kann den Fluggast aus Gründen der Beförderungssicherheit einer Kontrolle unterziehen;
4.10    der Fluggast hat sich bereits im Vorfeld geweigert, einer der oben genannten Maßnahmen nachzukommen.
In den Fällen 4.1 - 4.10 storniert Sky Alps die Buchung ohne schriftliche Benachrichtigung und ohne Haftung für die Rückerstattung des Tickets und/oder sonstiger Kosten.

 

5.    Verwaltungsformalitäten
Die Vorschriften zu Reise und Personalausweise, Pässe, Gesundheitsdokumente und Visa können sich ändern. Der Fluggast ist verpflichtet, alle Vorschriften der Abflugs-, Transit- und Ankunftsländer einzuhalten. Der Fluggast trägt die alleinige Verantwortung, Sky Alps über etwaige spezifische Beschränkungen oder Bedingungen in Bezug auf das Ziel-/Transitland zu informieren und sich bei den zuständigen Behörden zu erkundigen. Einige Informationen über aktuelle Reiseziele sind unter https://www.skyalps.com/de/fluege-und-pakete/alle-reiseziele verfügbar;
5.1.1.    Beförderungsdokumente: Der Fluggast muss im Besitz aller erforderlichen Beförderungsdokumente sein, um die Reise antreten zu dürfen. Die Beförderungsdokumente müssen für die gesamte Dauer der jeweiligen Beförderung gültig sein. Sky Alps kann nicht haftbar gemacht werden, wenn einem Fluggast die Beförderung aufgrund nachgewiesener Unregelmäßigkeiten in den Beförderungsdokumenten verweigert wird.
5.1.2.    Unterlagen von Minderjährigen: Minderjährige Fluggäste müssen ebenfalls ihre Beförderungsdokumente bei sich führen. Ein Fluggast, der mit einem Kind unter 2 (zwei) Jahren reist, muss die Geburtsurkunde vorlegen. Sky Alps verweigert die Beförderung von nicht ausgewiesenen Minderjährigen.
5.1.3.    Vorlage der Beförderungsdokumente: Das Personal von Sky Alps, d. h. das Personal des Abflug- und des Zielflughafens, kann die Beförderungsdokumente jederzeit einsehen, auch um die Voraussetzungen für die Anwendung begünstigter Tarife je nach besonderen Merkmalen des Fluggastes (z. B. Alter, Wohnsitz usw.) zu überprüfen. Wird festgestellt, dass die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss der Fluggast die Differenz zwischen dem begünstigten Tarif und dem vollen Ticketpreis zahlen.
5.1.4.    Verlust und/oder Diebstahl der Beförderungsdokumente: Bei Verlust oder Diebstahl der Beförderungsdokumente wird angeraten, bei den zuständigen Behörden unverzüglich entsprechende vorläufige Beförderungsdokumente zu beantragen. Sky Alps kann unter keinen Umständen für die Nichtbeförderung im Falle einer Verspätung oder Nichtausstellung der vorläufigen Dokumente durch die Behörden haftbar gemacht werden.
5.2    Einreiseverweigerung: Wird dem Fluggast die Einreise in ein Land aus jedwedem Grund (z. B. Nichteinhaltung der geltenden Einreisebestimmungen, mangehalfte Beförderungsdokumenten) verweigert, ist der Fluggast verpflichtet, die von den zuständigen Behörden gegen Sky Alps verhängte Geldstrafe zu zahlen. Die Kosten für die Beförderung von diesem Land zum Herkunftsort oder zu einem anderen Bestimmungsort gehen ebenfalls vollständig zu Lasten des Fluggastes. Sky Alps erstattet keine Kosten für Flüge, die infolge einer Einreiseverweigerung nicht genutzt wurden. Etwaige Kosten, die Sky Alps im Namen des Fluggastes entstehen, werden von der Kredit- oder Debitkarte abgebucht, die für die Buchung verwendet wurde.
5.3    Haftung des Fluggastes für Bußgelder, Strafen usw.: Entstehen Sky Alps aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften für die Einreise in oder Durchreise durch ein Land oder aufgrund mangelnder zutreffender 
Beförderungsdokumente durch den Fluggast Kosten, ist der Fluggast verpflichtet, Sky Alps auf Anfrage die in diesem Zusammenhang gezahlten Beträge zu erstatten.
5.4    Zollkontrolle: Der Fluggast muss auf Verlangen einer Kontrolle seines Handgepäcks und seines Aufgabegepäcks durch die zuständige Zollbehörde oder andere Regierungsbeamten zustimmen. Sky Alps haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Fluggast im Laufe der Kontrolle oder bei Nichterscheinen zur Kontrolle entstehen.
5.5    Sicherheitskontrolle: Die Fluggäste sind verpflichtet, sich einer Sicherheitskontrolle (persönliche Kontrolle oder Gepäckskontrolle) zu unterziehen, die von ordnungsgemäß befugtem Personal der Regierungsbehörden, des Flughafens oder von Sky Alps durchgeführt wird.
Bei mangelndem Boarding aufgrund der Weigerung des Fluggastes, sich oder sein Gepäck der Sicherheitskontrolle zu unterziehen, wird dem Fluggast keine Erstattung oder sonstige Entschädigung gewährt.

 

6.    Check-in, Boarding und Sitzplatzbestimmung
6.1.    Sitzplatzzuweisung: Fluggästen wird auf allen Sky Alps Flügen vor dem Boarding ein Sitzplatz zugewiesen. 
6.2.    Online-Check-in: Der Online-Check-in ist auf der Website verfügbar, über die der Fluggast das Ticket herunterladen und ausdrucken und - wenn er nur mit Handgepäck reist - direkt Boarden kann. 
6.3.    Für Fluggäste, die ihren Sitzplatz selbst auswählen möchten, ist der Online-Check-in zwischen 48 (achtundvierzig) und 3 (drei) Stunden vor dem Abflug möglich. Hierfür kann beim Online-Check-in eine Zusatzgebühr anfallen. Fluggäste, die ihren Sitzplatz nicht selbst wählen möchten, können zwischen 48 (achtundvierzig) und 3 (drei) Stunden vor dem Abflug online einchecken; der Sitzplatz wird ohne Zusatzkosten zugewiesen.
6.4.    Sitzplatzänderung: Sky Alps behält sich das Recht vor, die Sitzplätze aus Gründen des Flugbetriebs und der Sicherheit jederzeit, auch nach dem Boarding, neu zuzuweisen.
6.5.    Einhaltung der Check-in- und Boarding-Zeiten: Die Check-in-Zeiten können je nach Flughafen variieren. Fluggäste sind verpflichtet, sich im Voraus über die am Abflughafen geltenden Vorschriften zu informieren. Sky Alps kann, vorbehaltlich der Überprüfung durch den Fluggast, Angaben zu Check-in-Zeiten machen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Fluggastes, den Check-in sowie alle sonstigen Verwaltungsformalitäten innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu erledigen. Fluggäste, die nach Ablauf der Check-in- bzw. Boarding-Zeiten zum Check-in bzw. Boarding erscheinen, können nicht befördert werden und haben weder Anspruch auf Erstattung des Tickets noch auf eine andere Form der Entschädigung gemäß den Anwendbaren Rechtsvorschriften. Die Kosten für die Beförderung zum gewünschten Zielort mit einem anderen Flug gehen vollständig zu Lasten des Fluggastes. Für bestimmte Kategorien von Fluggästen (z. B. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, unbegleitete Minderjährige oder Minderjährige unter 2 (zwei) Jahren, Fluggäste in Begleitung von Tieren usw.) können besondere Check-in- und Boarding-Zeiten vorgesehen werden; in diesen Fällen werden die Check-in- und Boarding-Zeiten den Fluggästen per E-Mail oder telefonisch unter den bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, diese Kommunikationskanäle zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er vollständige Informationen erhalten hat.
6.6.    Anschlussflüge: Sky Alps betreibt Direktflüge und koordiniert keine Gabelflüge. Bei Buchungen über die Vertriebskanäle von Sky Alps werden etwaige Anschlussflüge von Drittanbietern nicht berücksichtigt. Falls der Fluggast die Beförderung in Anspruch genommen hat, um seine Reise zu einem anderen Zielort mit jedwedem sonstigen Verkehrsmittel fortzusetzen, kann Sky Alps unter keinen Umständen für den Anschluss verantwortlich gemacht werden. 
Der Fluggast muss sicherstellen, dass er ausreichend Zeit hat, um sein Gepäck abzuholen und seine Reise fortzusetzen. 

 

7.    Sonderwünsche/besondere Bedürfnisse der Fluggäste
Sonderwünsche und besondere Anforderungen der Fluggäste müssen Sky Alps spätestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor Abflug mitgeteilt werden. Für den Transport von Tieren wird eine Sondergebühr erhoben. Für die Unterstützung mit einem Rollstuhl, die Beförderung von Haustieren oder sonstige besondere Bedürfnisse muss jeder Fluggast eine Online-Buchung vornehmen, bevor er Sky Alps telefonisch kontaktiert. Sky Alps wird die Anfrage im Rahmen des Möglichen bestätigen oder ablehnen. Erfolgt die Anfrage unmittelbar nach der Buchung wird diese von Sky Alps nicht bestätigt, kann die Buchung storniert und eine vollständige Rückerstattung verlangt werden. 
7.1    Elektrische Rollstühle: Die Beförderung von elektrischen Rollstühlen ist zulässig, sofern diese mit einer für den Lufttransport zugelassenen Trockenbatterie ausgestattet sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Sky Alps.
7.2    Schwangerschaft: Bei einer Schwangerschaft gelten folgende Regeln: (i) von der 1. bis zur 28. Woche gelten keine Einschränkungen; (ii) von der 29. bis zur 32. Woche ist ein ärztliches Attest zur Bestätigung der Reisefähigkeit erforderlich; (iii) ab der 33. Woche ist das Fliegen nicht gestattet. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Sky Alps.
7.3    Kleinkinder (Kinder unter 2 Jahren): Kleinkinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Pro Erwachsenen ist nur 1 (ein) Kleinkind erlaubt. Kleinkinder müssen auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen. Dem Kleinkind wird kein Sitzplatz zugewiesen. Die Begleitperson erhält einen speziellen Verlängerungsgurt für das Kleinkind, der auf Empfehlung angelegt wird. Die Verwendung eines Kindersitzes ist während des Starts und der Landung nicht gestattet. Pro Sky Alps Flug sind höchstens 3 (drei) Kleinkinder zugelassen. 
-    Unbegleitete Minderjährige (UM): Ein UM ist ein Kind zwischen 5 (fünf) und 11 (elf) Jahren, das ohne Begleitung eines Erwachsenen (einer Person, die das 16. (sechzehnte) Lebensjahr vollendet hat) reist. Für UMs gelten folgende Regeln: 
-    im Alter von unter 5 (fünf) Jahren darf das UM nicht allein reisen und muss zusammen mit einer Person im Mindestalter von 16 Jahren reisen (Ticket für ein Kind und einen Erwachsenen);
-    UMs im Alter von 5 (fünf) bis 12 (zwölf) Jahren können ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen. Das Personal kümmert sich um das UM vom Check-in bis zur Abholung durch eine vereinbarte Person am Zielort. Es gibt auf allen Strecken einen Preis für UM. 
Falls Sie den UM-Service wünschen/benötigen, wenden Sie sich bitte an Sky Alps. UM-Tickets können nicht online gebucht werden, und sind abhängig von der Verfügbarkeit, da die Anzahl der UMs pro Flug begrenzt ist. Der UM-Check-in darf nicht mehr als 1 Stunde vor dem Abflug erfolgen. Beim Check-in und während der gesamten Beförderungsdauer muss der UM ein entsprechendes Formular bei sich führen, das die personenbezogenen Daten des UM, seine Kontaktdaten, die entsendende Person des UM, und die Person, die den UM bei der Ankunft abholt, enthält. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Sky Alps.

 

8.    Tiere
Pro Fluggast kann maximal ein lebendes Tier befördert werden, vorbehaltlich der Annahme und Genehmigung des Antrags des Fluggastes durch Sky Alps.
Das Tier darf nicht mehr als 8 (acht) kg wiegen und darf nicht jünger als 12 (zwölf) Wochen sein.
8.1    Transportbox: Das Tier muss in einer geeigneten, nach den IATA-Vorschriften zugelassenen Transportbox mit folgenden Merkmalen transportiert werden: 
(i)    ausreichend groß, damit sich das Tier hinlegen kann; 
(ii)    die maximale Größe der Transportbox beträgt jedoch 45 x 23 x 25 cm oder 45 x 42 x 20 cm;
(iii)    ausbruchsicher und bissfest; wasserdicht, die Innenseite der Transportbox muss mit auslaufsicherem Material ausgekleidet sein. Der Fluggast muss alle Anweisungen des Flugpersonals in Bezug auf die Unterbringung der Transportbox oder die Beförderung des Tieres befolgen.
8.2    Papiere: Das Tier muss im Besitz aller erforderlichen Papiere für den internationalen Transport gemäß den Anwendbaren Rechtsvorschriften sowie den Vorschriften des Abflugs- und Ziellandes sein. Sky Alps kann unter keinen Umständen für das mangelnde Boarding des Tieres aufgrund vorschriftswidriger Papiere haftbar gemacht werden.
8.3    Sky Alps haftet nicht für etwaige Schäden, die das Tier während der Beförderung erleidet, vorbehaltlich des Nachweises von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sky Alps haftet unter keinen Umständen für die Kosten, die dem Fluggast für die Einreise des Tieres in das Zielland entstehen bzw. für die Kosten, die durch die Zurückweisung des Tieres durch das Zielland entstehen. 
8.4    Sky Alps kann die Beförderung des Tieres verweigern, wenn Sky Alps der Ansicht ist, dass das Tier andere Fluggäste belästigen oder schädigen könnte. Falls ein anderer Fluggast oder ein anderes Mitglied der Crew an Bord ist, der/das eine bescheinigte Tierallergie hat, wird das Tier auf einem anderen Flug befördert, sofern verfügbar, ohne dass hierfür Zusatzgebühren anfallen.
8.5    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an reservation@skyalps.com und nehmen Einsicht in den entsprechenden Bereich der Website https://www.skyalps.com/de/reise-planen/tierbefoerderung.

 

9.    Gepäck
Die Fluggäste können ihr Gepäck im Rahmen der von Sky Alps vorgesehenen Grenzen, Bedingungen und Freimengen je nach Art des erworbenen Tickets befördern. Weitere Informationen zur zulässigen Größe, Anzahl und Gewicht des Gepäcks sind auf folgender Website verfügbar: https://www.skyalps.com/de/reise-planen/gepaeck.
Sky Alps kann die Beförderung von Gepäck, das nicht den von der jeweiligen Art des Tickets vorgesehenen Gewichts- und Größenbestimmungen entspricht, ablehnen oder einen Preisaufschlag verlangen. Sky Alps kann die Beförderung des Gepäcks auch aufgrund des Gepäckinhaltes gemäß nachfolgenden Angaben verweigern. 
Das Gepäck kann aus Gründen der Beförderungssicherheit Kontrollen und Überprüfungen unterzogen werden, auch mit Hilfe von Spezialgeräten. Sky Alps kann die Beförderung des Gepäcks verweigern, wenn der Fluggast nicht zulässt, dass das Gepäck einer solchen Kontrolle unterzogen wird.
9.1    Handgepäck: Das Handgepäck muss den Größen- und Gewichtsbestimmungen der Sky Alps Richtlinien entsprechen und in jedem Fall in den entsprechenden Fächern oder unter dem Vordersitz des Fluggastes verstaut werden können. Entspricht das Handgepäck nicht diesen Merkmalen, gilt es als Aufgabegepäck und vom Fluggast kann gegebenenfalls ein Preisaufschlag verlangt werden.
9.2    Aufgabegepäck: Der Fluggast muss jedes Aufgabegepäck innen und außen mit einem entsprechenden Anhänger mit Namen, Vornamen, Adresse Telefonnummer des Fluggastes versehen. Jedes Gepäckstück wird von Sky Alps mit einem speziellen Gepäckabschnitt gekennzeichnet. Jeder Fahrgast muss selbst überprüfen, ob er die Gepäckscheine korrekt erhalten hat. Das Aufgabegepäck muss bei der Ankunft so schnell wie möglich vom Fluggast abgeholt werden. Holt der Fluggast sein Aufgabegepäck nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab, werden dem Fluggast die Kosten für die Zwischenlagerung in Rechnung gestellt. Sky Alps ist nicht für die Rückgabe des Aufgabegepäcks verantwortlich, wenn der Fluggast es nicht innerhalb von 3 (drei) Monaten abholt.
9.3    Sondergepäck: Für die Beförderung von Gepäckstücken, deren Größe und/oder Gewicht nicht den für normales Aufgabegepäck vorgesehenen Bestimmungen entsprechen fallen (z. B. Sportgeräte, Musikinstrumente), muss direkt bei Sky Alps unter reservation@skyalps.com ein Sonderantrag gestellt werden. Die entsprechende Beförderung muss von Sky Alps nicht oder kann nur unter der Bedingung genehmigt werden, dass besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, wie z. B. eine geeignete Verpackung, die Beförderung der Güter in der Kabine samt Kauf eines entsprechenden Tickets, der Abschluss einer geeigneten Versicherung oder die Unterzeichnung einer Sondererklärung gemäß Artikel 12.4.3. 
9.4    Verbotene Gegenstände: Unter keinen Umständen dürfen Gegenstände oder Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Fluggäste darstellen und/oder Schäden am Flugzeug verursachen könnten, im Handgepäck oder im Aufgabegepäck mitgeführt werden.
9.5    Die Beförderung von Gegenständen, die nach den geltenden europäischen, italienischen und internationalen Luftsicherheitsvorschriften oder den Vorschriften des Abflugs- oder Ziellandes verboten sind, ist untersagt.
9.6    Unter keinen Umständen dürfen Waffen (einschließlich Spielzeugwaffen), Waffen mit lähmender Wirkung, Munition und Sprengstoffe, mit Treibstoff geladene Batterien, Trockeneis mit einem Gewicht von mehr als 2,5 kg und Abschreckungsvorrichtungen (physische Schutzvorrichtungen) befördert werden. Darüber hinaus sind folgende Gegenstände im Aufgabegepäck nicht erlaubt: Lithiumbatterien, Streichhölzer, Feuerzeuge, Pfeifen und Zigarren, elektronische Zigaretten, Powerbanks. Ausführlichere Informationen über die geltenden Beschränkungen für die Beförderung bestimmter Güter sind auf der ENAC-Website verfügbar: www.enac.gov.it/passeggeri/cosa-portare-bordo.

 

10.    Verhalten an Bord
Der Fluggast ist verpflichtet, sich während der gesamten Dauer der Beförderung so zu verhalten, dass die Sicherheit der anderen Fluggäste, der Crew oder Dritter nicht gefährdet wird und das Luftfahrzeug sowie dessen Einrichtung und Bestandteile nicht beschädigt werden. Der Fluggast darf während der Beförderung das Personal von Sky Alps nicht an der Ausübung seiner Tätigkeiten hindern und muss die ihm erteilten Anweisungen befolgen. Das Rauchen (auch elektronischer Zigaretten), ein übermäßiger Alkoholkonsum, Drogenkonsum oder ein Verhalten, das andere Fluggäste oder die Crew stört, ist untersagt. In solchen Fällen kann Sky Alps alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um das unzulässige Verhalten zu unterbinden. Der Fluggast kann vom Luftfahrzeug verwiesen werden und es kann ihm untersagt werden, zukünftig wieder mit Sky Alps zu fliegen. Sky Alps meldet der zuständigen Behörde jegliches Verhalten von Fluggästen, das zu Personen- und/oder Sachschäden führt.
10.1.    Verwendung von elektronischen Geräten an Bord: Den Fluggästen ist es nicht gestattet, an Bord des Luftfahrzeugs elektronische Geräte zu benutzen, die mit Funk-/Internet-/Bluetooth-Sendern ausgestattet sind (z. B. Laptops, Mobiltelefone, Tablets usw.), es sei denn, sie verfügen über „Flugmodus“. Die Verwendung von elektronischen Geräten, die nicht an Funk-/Internet-/Bluetooth-Netze angeschlossen sind (Kameras, elektronische Spiele usw.), ist erlaubt. Die Crew kann bei Start oder Landung mit schlechter Sicht anderweitige Anweisungen erteilen. 
10.2.    Medizinische Geräte: Medizinische Geräte, die für die Lebensfunktionen des Fluggastes erforderlich sind (z. B. Herzschrittmacher, Hörgeräte usw.), dürfen stets verwendet werden. Der Fluggast, der solche medizinischen Geräte benötigt, hat dies in jedem Fall bei der Buchung mitzuteilen und abzuklären, ob der Flug mit Sky Alps wahrgenommen werden kann. 
10.3.    Rauchverbot: Das Rauchen ist in allen Luftfahrzeugen von Sky Alps verboten. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird die gesetzlich vorgesehene Strafe verhängt, unbeschadet des Rechts von Sky Alps, einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

11.    Flugpläne und Flugstreichungen
Sky Alps ist bemüht, die Beförderung von Fluggästen und Gepäck unter Einhaltung der für die Beförderung festgelegten Zeitpläne bestmöglich durchzuführen. Sky Alps kann jedoch nicht garantieren, dass sich die Flugpläne im Zeitraum zwischen der Buchung durch den Fluggast und dem Flugdatum nicht ändern. Sky Alps behält sich das Recht vor, die Abflugzeit zu verschieben und kann gemäß den Anwendbaren Rechtsvorschriften nicht für Verspätungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände haftbar gemacht werden.
11.1.    Unregelmäßigkeiten: Die Planmäßigkeit und Pünktlichkeit des Fluges hängt von mehreren komplexen Faktoren ab, die sich der Kontrolle von Sky Alps entziehen, wie z. B. extreme Wetterbedingungen, Luftverkehrsbeschränkungen durch behördliche Entscheidungen, vom Kontrollturm (ATC) festgelegte Wartezeiten, Streiks usw. Diese Faktoren können zu Änderungen der Abflugzeit und in einigen Fällen zu Flugstreichungen oder -verschiebungen führen. Unbeschadet der Anwendbaren Rechtsvorschriften (insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 idgF) über die Verpflichtungen zur Unterstützung der Fluggäste und die im konkreten Fall festzustellende Haftung des Luftfahrtunternehmens wird Sky Alps die Fluggäste schnellstmöglich über jedwede Änderung informieren und sämtliche vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um die Unannehmlichkeiten für die Fluggäste zu reduzieren. Die Fluggäste müssen Sky Alps ihre Telefon- und E-Mail-Kontaktdaten mitteilen, an welche die Fluggesellschaft Mitteilungen über Änderungen der Beförderung richten kann.
11.2      Ersatz des Luftfrachtführers: Sky Alps behält sich das Recht vor, durch einen anderen Luftfrachtführer ersetzt zu werden und/oder das Flugzeug auszutauschen. 
11.3      Overbooking: Kann Sky Alps Fluggäste mit bestätigten Buchungen nicht befördern, bietet Sky Alps eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 an.

 

12.    Schadenshaftung
Bei Tod oder Körperverletzung des Fluggastes, Verspätung bei der Beförderung des Fluggastes, Verspätung bei der Beförderung des Gepäcks, Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks gelten die Anwendbaren Rechtsvorschriften, die integrierender Bestandteil des Luftbeförderungsvertrags sind und im Laufe der Zeit von der zuständigen Gesetzgebungs- oder Regulierungsbehörde geändert werden können.
12.1.    Hat der Geschädigte den Schaden mitverschuldet, so gelten die Vorschriften des anwendbaren nationalen Rechts über den Ausschluss oder die Minderung der Ersatzpflicht bei Mitverschulden des Geschädigten.
12.2.    Die Haftung von Sky Alps übersteigt in keinem Fall die Höhe des nachgewiesenen Schadens. Bietet Sky Alps während der Beförderung oder in Verbindung mit der Beförderung Leistungen Dritter an, kann Sky Alps keinesfalls für Schäden haftbar gemacht werden, die aus diesen Leistungen entstehen. 
Jedwede Haftungsklage gegen Sky Alps muss innerhalb von 2 (zwei) Jahren nach der Ankunft am Zielort oder dem Tag, an dem das Luftfahrzeug hätte ankommen sollen oder an dem die Beförderung geltend gemacht werden. Widrigenfalls verfällt der Anspruch. Die Verjährungsfrist berechnet sich nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Gerichtsordnung. 
12.3.    Haftung im Falle des Todes oder der Verletzung des Fluggastes: Sky Alps haftet nach den Anwendbaren Rechtsvorschriften für Schäden durch Tod oder Körperverletzung des Fluggastes, wenn das schadensverursachende Ereignis an Bord des Luftfahrzeugs oder während des Ein- oder Aussteigens eingetreten ist.
Es gibt keine Entschädigungshöchstgrenzen für die Haftung bei Tod oder Verletzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu 128.821 SZR kann Sky Alps keine Einwendungen erheben. Ansprüche, die den oben genannten Betrag übersteigen, können von Sky Alps mit dem Nachweis beanstandet werden, dass das Luftfahrtunternehmen und seine Mitarbeiter weder fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt haben (oder dies unterlassen haben). 
Bei Tod oder Körperverletzung des Fluggastes ist Sky Alps verpflichtet, innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Erfassung der entschädigungsberechtigten Person einen Vorschuss zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu zahlen. Im Todesfall beträgt diese Vorauszahlung mindestens 16.000 SZR. Die Vorauszahlung stellt keine Haftungsanerkennung seitens Sky Alps dar und kann von dem in weiterer Folge für geschuldet erklärten Betrag abgezogen werden. 
Sky Alps verfügt über einen entsprechenden Versicherungsschutz bei Tod/Verletzung von Fluggästen innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
12.4.    Haftung für beschädigtes, verlorenes oder verspätet erhaltenes Gepäck: Jeder Fluggast haftet persönlich für sein Handgepäck. Sky Alps kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Handgepäcks haftbar gemacht werden.
Bei verspätetem Erhalt, Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Aufgabegepäck gelten die Anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere das Montrealer Übereinkommen von 1999 in seiner durch die italienische und europäische Gesetzgebung geänderten Fassung gemäß nachfolgenden Angaben. 
Sky Alps haftet bis zu einem Betrag von 1.288 SZR pro Fluggast.
Aufgabegepäck gilt gemäß den Anwendbaren Rechtsvorschriften nach 21 (einundzwanzig) Tagen als verloren. 
Sky Alps haftet nur für unmittelbare und nachgewiesene wirtschaftliche Schäden, die sich aus einer verspäteten Beförderung, der Beschädigung oder dem Verlust des Aufgabegepäcks ergeben, vorbehaltlich des Nachweises, dass sämtliche möglichen, angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens ergriffen wurden, oder dass es unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. Die Haftung von Sky Alps ist insoweit beschränkt/ausgeschlossen, als der Fluggast den Schaden durch Fahrlässigkeit, unerlaubte Handlung oder Unterlassung verursacht oder zu dessen Entstehung beigetragen oder nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung oder -vermeidung getroffen hat. 
Sky Alps haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus der Einhaltung der Anwendbaren Rechtsvorschriften oder einer behördlichen Anordnung ergeben, wenn der Fluggast sich weigert, das gebotene Verhalten anzunehmen. Jeder Fluggast haftet persönlich für sämtliche Schäden, die anderen Fluggästen oder fremdem Eigentum, einschließlich des Eigentums von Sky Alps und der Crews, während der Beförderung entstehen. Sky Alps haftet in keinem Fall für Verlust, Beschädigung oder Lieferverzögerung bei der Verladung verbotener Gegenstände (siehe Art. 9.4).
12.4.1    Ersatzkäufe: Sollte ein Fluggast aufgrund des verspäteten Erhalts seines Aufgabegepäcks Ersatzkäufe tätigen müssen, beteiligt sich Sky Alps an den Ausgaben für Körperpflegeprodukte und Ersatzkleidung (z. B. Zahnbürste, Zahnpasta, Unterwäsche) im Wert von bis zu 75 Euro (unabhängig von der Ticketkategorie). Die Fluggäste sind verpflichtet, den Schaden zu begrenzen und die Kosten demnach möglichst gering zu halten. Der Kostenbeitrag von Sky Alps wird gegen Vorlage eines Kostennachweises gezahlt. 
Fluggäste müssen die Quittungen für ihre Einkäufe aufbewahren und sich an claim@skyalps.com wenden. Nur nachgewiesene Käufe werden im Rahmen der festgelegten Höchstbeträge erstattet. 
12.4.2    Beschädigung des Aufgabegepäcks: Sky Alps haftet nicht für die normale Abnutzung des Gepäcks (z.B. Kratzer, Flecken, Dellen, Schäden an hervorstehenden oder abnehmbaren Teilen), auch wenn diese Abnutzung auf den Transport des Gepäcks zurückzuführen ist, und haftet auch nicht für Schäden, die bereits vor der Beförderung oder aufgrund eines Mangels, einer Beschaffenheit oder eines inhärenten Fehlers des Gepäcks entstanden sind (z.B. bei überfülltem Gepäck, zerbrechlichen oder wertvollen Gegenständen, die nicht ordnungsgemäß verpackt sind, verbotenen Gegenständen im Gepäck). Sky Alps haftet nicht für Schäden, die durch den Inhalt des Gepäcks entstehen.
12.4.3    Sondererklärung: Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast bei der Abfertigung des Aufgabegepäcks eine entsprechende Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet. In diesem Fall muss das Aufgabegepäck ordnungsgemäß (mit einem Schlüsselschloss oder einer Zahlenkombination) verschlossen sein und Sky Alps wird den Inhalt des Aufgabegepäcks überprüfen. Sky Alps behält sich dabei das Recht vor, im Falle einer Beschwerde nachzuweisen, dass der angegebene Betrag höher ist als das tatsächliche Interesse des Fluggastes.
Sky Alps haftet in keinem Fall für besonders wertvolle, verderbliche oder bei Beschädigung/Verlustes nicht ohne weiteres ersetzbare Gegenstände (wie z. B. Geld, Wertpapiere, Schmuck, wertvolle Materialien, Uhren, Kunstwerke, elektronische Geräte, medizinische Geräte, Schlüssel, persönliche, geschäftliche und/oder berufliche Dokumente), die der Fluggast während der Dauer der Beförderung verwahrten muss. 
Zusätzliche Höchstbeträge und Tarife sowie das Meldeformular sind auf folgender Website verfügbar: https://www.skyalps.com/de/reise-planen/gepaeck
12.4.4    Beschwerden über das Aufgabegepäck: Beschwerden bezüglich des Gepäcks müssen vom Fluggast bei Sky Alps schriftlich eingereicht werden. Die vorbehaltlose Entgegennahme des Aufgabegepäcks durch den Fluggast begründet bis zum Gegenbeweis die Vermutung, dass das Gepäck schadensfrei ist.
Im Falle einer Beschädigung des Gepäcks muss der Fluggast innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt des Gepäcks eine Beschwerde bei Sky Alps einreichen.
Im Falle einer Verspätung muss die Beschwerde innerhalb von 21 (einundzwanzig) Tagen ab dem Datum, an dem das aufgegebene Gepäck zur Verfügung gestellt werden sollte, eingereicht werden.
Beschwerden müssen am Zielflughafen am Lost&Found-Schalter eingereicht werden. Hierfür muss das entsprechende PRI-Formular (Property Irregularity Report) ausgefüllt und per E-Mail an claim@skyalps.com gesendet werden.
Bei Einreichung der Beschwerde muss der Fluggast eine Ausfertigung vorlegen: (i) des Tickets und seines Personalausweises; (ii) des Gepäckscheins; (iii) einer genauen Beschreibung des verlorenen Aufgabegepäcks oder des entstandenen Schadens (einschließlich Fotos); (iv) einer Liste der Ersatzkäufe samt entsprechenden Quittungen; (v) einer genauen Inhaltsangabe des verlorenen Aufgabegepäcks; (vi) des PIR-Formulars.

 

13.    Beschwerden
Dieser Artikel gilt für Beschwerden von Fluggästen über Beförderungsdienste, einschließlich Entschädigungsansprüchen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
In Übereinstimmung mit den Anwendbaren Rechtsvorschriften haftet Sky Alps nicht für Schäden aus der Streichung/Änderung von Flügen aufgrund höherer Gewalt und/oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände wie beispielsweise Krieg, Terrorismus, Generalstreiks, Brände, Epidemien, Wirbelstürme und sonstige größere derzeitige oder potenzielle Umweltgefahren.
Der Fluggast ist verpflichtet, die Beschwerde persönlich direkt an Sky Alps zu richten. Sky Alps muss dem Fluggast innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen eine Antwort zukommen lassen und ist erst dann berechtigt, einen Dritten mit der Bearbeitung der Beschwerde in ihrem Namen zu beauftragen. 
Sky Alps kann in ihrer Antwort auch Klarstellungen, Informationen oder Unterlagen anfordern, die für die Bearbeitung der Beschwerde erforderlich sind (z. B. kann der Fluggast aufgefordert werden, die für die Erstattung erforderlichen personenbezogenen Daten anzugeben). Beschwerden müssen vom Fluggast schriftlich direkt bei Sky Alps per E-Mail an folgende Adresse eingereicht werden: claim(at)skyalps.com. Die Beschwerde muss den Vor- und Nachnamen des Fluggastes, die Flugdaten, die Buchungsnummer und eine Telefonnummer enthalten.
Ein Fluggast kann auch im Namen anderer Fluggäste eine Beschwerde einreichen, wenn diese die Tickets mit einer Sammelbuchung erworben haben. Sky Alps kann von allen Fluggästen einen Nachweis für die Zustimmung zur Übermittlung der Beschwerde verlangen. 
Der Fluggast ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Jahren nach Eintritt des Ereignisses eine Beschwerde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 einzureichen. Der Fluggast kann bei der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC eine Beschwerde einreichen.
Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wird der Fluggast darüber informiert, dass Beschwerden auch über die von der Europäischen Union bereitgestellte OS-Plattform unter folgendem Link eingereicht werden können: ec.europa.eu/consumatori/odr/. Die OS-Plattform soll eine zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen bieten. Über die OS-Plattform können die Nutzer auf eine Liste von AS-Stellen mit dem jeweiligen elektronischen Link zugreifen und ein Online-Verfahren zur Beilegung ihrer Streitigkeit einleiten.

 

14.    Personenbezogene Daten
Die von den Fluggästen und Nutzern der Website bereitgestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck verarbeitet, diesen die Nutzung der von Sky Alps über die Website angebotenen Dienstleistungen zu ermöglichen (z.B. Abschluss der Buchung und Ausgabe der Tickets, Bearbeitung von Sonderwünschen und Beschwerden). Der Fluggast erklärt sich damit einverstanden, dass Sky Alps seine personenbezogenen Daten im Rahmen des Beförderungsvertrags verarbeitet und stimmt der Übermittlung dieser Daten für die Zwecke ebendieses Vertragsverhältnisses zu.
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Die vollständigen Datenschutz- und Cookie-Hinweise von Sky Alps sind unter folgendem Link verfügbar: www.skyalps.com/de/footer/privacy.

 

15.    Gewerbliche und geistige Eigentumsrechte
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16.    Websites Dritter
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17.    Recht und Gerichtsbarkeit
Die vorliegenden Bedingungen sowie alle Geschäftsbeziehungen zwischen Sky Alps und dem Fluggast unterliegen den in Italien geltenden nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften.
Vorliegende Bedingungen unterliegen italienischem Recht und der Gerichtsbarkeit des Ortes, an dem der Luftfrachtförderer seinen Sitz hat, vorbehaltlich zwingender, nicht abdingbarer Vorschriften, wonach das Recht und die Gerichtsbarkeit des Fluggastes gelten. 
Gemäß Artikel 63 des italienischen Verbraucherschutzgesetzes (GvD Nr. 206/2005) sind für alle Streitigkeiten, die zwischen Sky Alps und dem Fluggast im Zusammenhang mit diesen Bedingungen entstehen, einschließlich aller Streitigkeiten in Bezug auf deren Auslegung, Gültigkeit, Wirkung, Ausführung und Beendigung, ausschließlich die Gerichte des Wohnsitzes oder Domizils des Fluggastes zuständig, sofern dieser in Italien ansässig ist. Davon unbeschadet sind die anderweitigen von den Anwendbaren Rechtsvorschriften vorgesehenen Gerichtsbarkeiten für bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten.