ABFLUGORT
WO SOLL ES HINGEHEN?
1 REISENDER?
Flüge
Mietwagen
Wie können wir Ihnen helfen?
 
 

Flugreisen während der Schwangerschaft

Werdende Mütter an Bord von SkyAlps

Für alle Frauen mit einer unkomplizierten Schwangerschaft ist das Reisen mit dem Flugzeug eine sicher und effizient. Aufgrund des erhöhten Thromboserisikos während der Schwangerschaft empfehlen wir jedoch das Tragen von Kompressionsstrümpfen für die Dauer des Fluges. Außerdem empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Arzt in Verbindung zu setzen und sich zu vergewissern, dass die Flugreise den Fortgang Ihrer Schwangerschaft nicht beeinträchtigt.

 

Bitte beachten Sie: schwangere Passegierinnen werden gebeten, bei der Buchung ihres Flugtickets ihre Schwangerschaft anzugeben, indem sie das Kästchen für besondere Hilfe am Flughafen auszuwählen und den Service „schwangere Frau“ (PREG) anfordern. Außerdem ist es aus Sicherheitsgründen für schwangere Frauen nicht möglich, online einzuchecken.

 

Ist ein ärztliches Attest erforderlich, um mit SkyAlps zu fliegen?

Im Allgemeinen gibt es bis zur 27. Schwangerschaftswoche keine Einschränkungen, aber danach gelten je nach Gesundheitszustand der werdenden Mutter andere Regeln.

 

Einzelne Schwangerschaft ohne Komplikationen

 

Bis zur 31. Schwangerschaftswoche Keine besonderen Anforderungen
Von der 32. bis 35. Schwangerschaftswoche Vorlage eines ärztlichen Attests obligatorisch
Ab der 36. Schwangerschaftswoche Verbot von Flugreisen
   

Mehrlingsschwangerschaft und/oder mit Komplikationen

 

Bis zur 27. Schwangerschaftswoche Keine besonderen Anforderungen
Von der 28. bis 32. Schwangerschaftswoche Vorlage eines ärztlichen Attests obligatorisch
Ab der 33. Schwangerschaftswoche Verbot von Flugreisen
   

 

Welche Informationen muss das ärztliche Attest enthalten?

Wenn Sie sich in der Phase Ihrer Schwangerschaft befinden, für die Sie dem Personal des Abflughafens eine ärztliche Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vorlegen müssen, achten Sie darauf, dass das Attest die folgenden Punkte erfüllt:

 

  • Die Bescheinigung darf nicht mehr als 7 Tage vor dem Abflugdatum ausgestellt worden sein.
  • In der Bescheinigung muss bestätigt werden, dass die Flugreise kein Risiko für die Passagierin oder den Verlauf der Schwangerschaft darstellt.
  • In der Bescheinigung muss das voraussichtliche Datum der Entbindung angegeben sein.