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Betreeung für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder eingeschränkten sensorischen Fähigkeiten

Der Komfort, die Sicherheit und die Zufriedenheit der Fluggäste sind für SkyAlps von größter Bedeutung. Deshalb schenken wir den Bedürfnissen von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität oder eingeschränkten sensorischen Fähigkeiten große Aufmerksamkeit.

 

Um einen auf die Bedürfnisse jedes Fluggastes zugeschnittenen Service zu gewährleisten, müssen Anträge auf Unterstützung für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität oder eingeschränkten sensorischen Fähigkeiten während des Buchungsvorgangs oder spätestens 48 Stunden vor Abflug gestellt werden. Außerdem ist es aus Sicherheitsgründen für Passagiere, die den Begleitungsservice gebucht habem. nicht möglich, online einzuchecken.

 

Bitte geben Sie bei der Buchung Ihres kostenlosen Assistenzdienstes an, welche Art von Hilfe Sie benötigen.

 

  • Rollstuhlbegleitung bis zur Flugzeugtür (WCHR): Fluggast, der innerhalb des Flugzeugs selbständig gehen sowie Treppen hinunter- und hinaufsteigen kann, der aber einen Rollstuhl oder ein anderes Transportmittel benötigt, um längere Strecken innerhalb des Terminals zurückzulegen.
  • Rollstuhlbegleitung ins Innere des Flugzeugs (WCHS): Fluggast, der innerhalb des Flugzeugs selbständig gehen kann, aber keine Treppen hinunter- oder hinaufsteigen kann und einen Rollstuhl oder ein anderes Transportmittel benötigt, um sich innerhalb des Terminals zu bewegen.
  • Rollstuhlbegleitung für einen nicht gehfähigen Fluggast (WCHC): ein nicht gehfähiger Fluggast, der mit seinem eigenen Rollstuhl reisen kann und ab dem Zeitpunkt der Ankunft am Flughafen, während aller Phasen des Ein- und Aussteigens, einschließlich der Zeit an Bord des Flugzeugs, bis zum Ende des Flugs und der Ankunft am Zielort Hilfe benötigt.
  • Begleitung für Hörgeschädigte (DEAF): Fluggast mit teilweiser oder vollständiger Einschränkung des Hörvermögens und der verbalen Kommunikation.
  • Begleitung für Sehbehinderte (BLIND): Fluggast mit teilweiser oder vollständiger Sehbehinderung.
  • Begleitung von Personen mit geistiger Beeinträchtigung (DPNA): Fluggast mit kognitiven, intellektuellen und verhaltensbedingten Einschränkungen. Ein Fluggast mit einer intellektuellen oder kognitiven Beeinträchtigung kann je nach Art der erforderlichen Unterstützung und dem Grad der Autonomie allein oder in Begleitung reisen.

 

SkyAlps behält sich das Recht vor, die Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Fluggastes zu überprüfen.

Medizinische Hilfsgeräte und Mobilitätshilfen

Die Möglichkeit, medizinische Hilfsgeräte und Mobilitätshilfen mit an Bord zu nehmen und während des Fluges zu nutzen, unterliegt der Genehmigung durch SkyAlps nach Überprüfung ihrer physischen und technischen Eigenschaften und somit ihrer Kompatibilität mit den Besonderheiten unseres Flugzeugs. Fluggäste, die spezielle medizinische Hilfsgeräte und Mobilitätshilfen benötigen, wie z. B. elektrische Rollstühle, Sauerstofftherapiegeräte oder andere elektronische Geräte, die während des Fluges verwendet werden sollen, werden gebeten, sich mit dem SkyAlps-Kundendienst (reservation(at)skyalps.com - +39 0471 060950) in Verbindung zu setzen, um Unterstützung und genaue Informationen über die Durchführbarkeit der Reise und ihre Bedingungen zu erhalten.

Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Fluggäste, die unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Laktoseintoleranz oder Glutenunverträglichkeit leiden, können Snacks anfordern, die ihren Bedürfnissen angepasst sind. Der Antrag muss mindestens 48 Stunden vor dem Flug per E-Mail an reservation(at)skyalps.com gestellt werden.

Assistenzhunde

Zertifizierte Assistenzhunde (BDGR) dürfen mit SkyAlps immer kostenlos reisen, wenn sie ihr spezielles Geschirr für die Dauer des Fluges tragen. Reservierungen für diesen Service können nur über den SkyAlps-Kundendienst vorgenommen werden (reservation(at)skyalps.com - +39 0471 060950).