Gemäß dem Gesetzesdekret 24/2023 sind Unternehmen verpflichtet, einen Kanal für "Whistleblowing"-Meldungen einzurichten, um Fehlverhalten nachzugehen. Whistleblowing-Meldungen werden von Mitarbeitern oder externen Personen gemacht, die auf Situationen, Fakten oder Umstände gestoßen sind, die vernünftigerweise darauf schließen lassen, dass eine Unregelmäßigkeit oder rechtswidrige Handlung stattgefunden hat.

Die Meldungen können wie folgt erfolgen:

  • Über eine anonyme Meldung auf der Website https://whistleblowing.skyalps.com/. Bitte beachten Sie: Es wird dringend empfohlen, die Website mit der App namens Tor Browser zu öffnen, die die Anonymität des Hinweisgebers schutzt. 
  • Telefonisch, auch mit der Möglichkeit, ein persönliches Treffen zu vereinbaren (wie in den Prozeduren aufgeführt).

Die vollständige Prozedure kann unter diesem Link heruntergeladen werden.