Leider ist der Online Check-in für Flüge nach London (Großbritannien), Korfu und Kefalonia (Griechenland) sowie Mostar (Bosnien und Herzegowina) derzeit nicht verfügbar.
Wir arbeiten bereits daran, das Problem so schnell wie möglich zu beheben. Der Check-in am Flughafen ist selbstverständlich weiterhin kostenlos möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
SkyAlps bringt dich und deine Familie direkt von Bozen ans Meer – schnell, komfortabel und stressfrei.
Und nicht vergessen: Kinder erhalten 50 % Rabatt auf alle Flüge von Bozen zu unseren Strandzielen!
Jetzt buchen!
Das Einreise-/Ausreisesystem (EES, Entry/Exit System) ist Europas neues Grenzmanagementsystem, mit dem Nicht-EU-Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt nach Europa reisen, bei jedem Übertritt der Außengrenzen von 29 europäischen Ländern registriert werden sollen.
Ab dem 12. Oktober 2025 werden diese 29 europäischen Länder während eines Zeitraums von sechs Monaten das EES schrittweise an ihren Außengrenzen einführen.
Wer wird im EES registriert?
Registriert werden im EES Nicht-EU-Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage während eines Zeitraums von 180 Tagen) in europäische Länder reisen, in denen das EES eingesetzt wird. Die Daten der Reisenden werden unabhängig davon, ob diese Personen ein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen oder visumfrei reisen, im EES erfasst. Bestimmte Reisende sind von der Registrierung befreit (siehe Abschnitt "Ausnahmen"). Einreiseverweigerungen werden ebenfalls im System erfasst.
Ausnahmen
Passagiere in den folgenden Kategorien sind von der Regiestrierung im EES ausgenommen:
- Staatsangehörige europäischer Länder, die das EES verwenden, sowie Zypern und Irland;
- Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, die im Besitz einer Aufenthaltskarte und direkte Familienangehörige eines Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaats sind;
- Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, die im Besitz einer Aufenthaltskarte oder eines Aufenthaltstitels und direkte Familienangehörige eines Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Landes sind, der innerhalb Europas wie ein EU-Bürger reisen darf;
- Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, die im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers oder zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben oder zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit nach Europa reisen;
- Personen, die einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt besitzen;
- Staatsangehörige von Andorra, Monaco und San Marino oder Inhaber eines durch den Staat Vatikanstadt oder den Heiligen Stuhl ausgestellten Reisepasses;
- Personen, die von den Grenzübertrittskontrollen ausgenommen sind oder für die besondere Regelungen beim Grenzübertritt gelten;
- Inhaber einer gültigen Grenzübertrittsgenehmigung für den kleinen Grenzverkehr;
- Zugpersonal auf internationalen Personen- und Güterzugverbindungen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite der Website der Europäische Union.
Die ETA (Electronic Travel Authorisation) ist eine von der britischen Regierung ausgestellte elektronische Genehmigung, die den Zugang zum Land für 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausstellung ermöglicht. Zur Beantragung benötigen Sie einen gültigen Reisepass, Reisedaten, eine E-Mail-Adresse und eine Kredit- oder Debitkarte. Die Ausstellung des Dokuments dauert 3 Arbeitstage, aber es ist ratsam, den Antrag so lange wie möglich im Voraus zu stellen.
Nicht-EU-Bürger
Ab November 2024 müssen alle Nicht-EU-Bürger, die ab dem 8. Januar 2025 in das Vereinigte Königreich einreisen möchten, eine ETA beantragen und diese bei der Abflugkontrolle am Flughafen vorlegen. Passagiere ohne ETA werden nicht an Bord gelassen.
EU-Bürger
Ab März 2025 müssen alle EU-Bürger, die ab dem 2. April 2025 in das Vereinigte Königreich reisen möchten, eine ETA beantragen und diese bei der Vorabkontrolle am Flughafen vorlegen. Passagiere ohne ETA werden nicht an Bord gelassen.
Ausnahmen
Passagiere in den folgenden Kategorien sind von der Beantragung einer ETA ausgenommen:
- Visuminhaber,
- Personen mit einer Erlaubnis, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten oder zu studieren,
- Personen, die nur auf der Durchreise durch einen britischen Flughafen sind und die Grenzkontrolle nicht passieren,
- britische oder irische Staatsbürger,
- Personen mit einem Pass eines britischen Überseegebiets,
- Personen mit einem British National (Overseas) Pass,
- Personen, die von der Einwanderungskontrolle ausgenommen sind,
- Doppelstaatsbürger mit britischer oder irischer Staatsbürgerschaft.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der britische Regierung.