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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchungsbedingungen für Flugtickets

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchungsbedingungen für Flugtickets

 

1.    BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNG 

 

1.1.    Die Konsultation dieser Website (im Folgenden "Website") setzt die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von SKY ALPS S.r.l. mit Sitz in Bozen Kornplatz 3 - 39100 Bozen (Italien), Steuernummer, Mehrwertsteuernummer und Eintragung im Handelsregister Bozen 03067170211 - REA BZ-229344 (im Folgenden "Agentur") voraus. 

 

1.2.    Die Agentur erfüllt alle Anforderungen, die die geltenden italienischen Rechtsvorschriften für die Erbringung ihrer Dienstleistungen vorsehen, und ist bei der Nobis Compagnia di Assicurazione S.p.A. mit der Berufshaftpflichtversicherung Nr. 1505002654/M versichert. 

 

1.3.    Die Agentur ermöglicht es den Nutzern, Flugtickets sowie Zusatz-, Neben- und/oder Ergänzungsleistungen direkt über ihre Website zu buchen, so dass der Kauf der genannten Tickets und/oder Leistungen über die Website des Luftfahrtunternehmens oder Dritter, die den Flug durchführen oder die ausgewählten Leistungen erbringen (im Folgenden auch "Leistungen"), umgangen wird. 

 

 

2.    VERTRAGSBEDINGUNGEN 

 

2.1.    Die Agentur handelt als Vermittler für die Erbringung von touristischen Dienstleistungen, wie im Folgenden definiert: (A) Flugleistungen; (B) Versicherungsleistungen, d. h. Versicherungspolicen zur Deckung flugbedingter Risiken, einschließlich aller zusätzlichen Leistungen, die zur Unterstützung der Person erforderlich sind, die sich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht an ihrem üblichen Aufenthaltsort befindet. 

 

2.2.    Zum Zwecke des Verkaufs von Flugdienstleistungen handelt die Agentur als Reisevermittler gemäß dem Internationalen Übereinkommen über Reiseverträge (im Folgenden CCV) vom 23. April 1970, das durch das Gesetz Nr. 1084 von 1977 in die italienische Gesetzgebung aufgenommen wurde. Gemäß Artikel 1 (3) des CCV ist ein "Reisevermittlungsvertrag" jeder Vertrag, durch den sich eine Person verpflichtet, für eine andere gegen Entgelt entweder einen organisierten Reisevertrag oder eine oder mehrere gesonderte Dienstleistungen zu erbringen, die eine Reise oder einen Aufenthalt ermöglichen". In Absatz 6 desselben Artikels wird der Reisevermittler definiert als "jede Person, die sich gewohnheitsmäßig oder regelmäßig verpflichtet, den in Absatz 3 definierten Vertrag zu erfüllen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit ihre Haupttätigkeit darstellt oder nicht und ob sie diese Tätigkeit beruflich ausübt oder nicht". In keinem Fall haftet der Reisevermittler für die Verpflichtungen, die sich aus der Erbringung von Flugdienstleistungen ergeben, wie in Artikel 22 (3) des CCV festgelegt, wonach: "Der Reisevermittler haftet nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung von Reisen, Aufenthalten oder anderen vertraglich geregelten Leistungen". Der Reisevermittler haftet ausschließlich für die Verpflichtungen, die sich aus seiner Vermittlungsfunktion ergeben, und zwar innerhalb der Grenzen der geltenden Vorschriften. Alle Anfragen zu den angebotenen Flugleistungen sind direkt an das Luftfahrtunternehmen zu richten, das diese Flugleistungen erbringt. 

 

2.3.    Die Agentur bucht die vom Nutzer gewählten Flugdienste in dessen Namen. Der Vertrag des Nutzers unterliegt neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Geschäftsbedingungen des Luftfahrtunternehmens, das die Flugdienste durchführt, die Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen enthalten können (einschließlich Klauseln gemäß den geltenden internationalen Übereinkommen). Es wird dem Nutzer empfohlen, auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Luftfahrtunternehmens, das die Flugdienste durchführt, sorgfältig zu lesen, die unter folgendem Link abrufbar sind: www.luxwing.com/charter-scheduled-flight/

 

2.4.    Mit der Buchung und dem Kauf von Flugdienstleistungen über diese Website ermächtigt der Nutzer die Agentur, bei der Buchung dieser Dienstleistungen als sein Vertreter zu handeln. Daher behält sich die Agentur das Recht vor, eine Vermittlungsgebühr zu erheben, die dem Nutzer vor der Buchung mitgeteilt wird. 

 

2.5.    Nach der Bestätigung seiner Buchungsanfrage erhält der Nutzer eine E-Mail-Nachricht mit der Buchungsnummer und den Kontaktdaten für die Kundenbetreuung. Die Ausstellung von Flugscheinen durch die Agentur erfolgt vorbehaltlich der erfolgreichen Zahlung und der Bestätigung der Verfügbarkeit des Flugdienstes.  

 

2.6.    Die Agentur behält sich das Recht vor, die Buchung abzulehnen oder zu stornieren, wenn ein begründeter Verdacht auf Betrug besteht. Für den Fall, dass der Nutzer nicht kontaktiert werden kann, lehnt die Agentur jegliche Haftung für abgelehnte oder stornierte Buchungen ab. 

 

2.7.    Hinsichtlich besonderer Hilfs- und Zusatzleistungen (z. B. Mahlzeiten an Bord, Hilfe für Fluggäste mit Behinderungen/eingeschränkter Mobilität usw.) übernimmt die Agentur keine Garantie für diese Hilfeleistungen, jedoch werden solche Anfragen von der Agentur an das Luftfahrtunternehmen, das die Flugdienste durchführt, weitergeleitet, um mit dem Luftfahrtunternehmen, das die Flugdienste durchführt, zu prüfen, ob seinen besonderen Wünschen entsprochen werden kann.

 

2.8. Die Agentur kann nach eigenem Ermessen die Beförderung von Fluggästen/Gepäck auf schriftliche Mitteilung hin verweigern. In diesem Fall wird dem Passagier eine Rückerstattung gewährt. Die Agentur kann die Beförderung des Fluggastes/Gepäcks auch verweigern, wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt (oder die Agentur glaubt, dass sie eintreten könnte): 

 

i. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um Gesetze, Anweisungen und andere behördliche Vorschriften einzuhalten; 

ii. die Beförderung des Passagiers/Gepäcks könnte die Sicherheit und Gesundheit der anderen Passagiere/Besatzung gefährden; 

iii. die Beförderung des Passagiers/Gepäcks könnte für die anderen Passagiere/Besatzung lästig sein; 

iv. das Verhalten, das Alter, der geistige oder körperliche Zustand des Fluggastes, einschließlich des Einflusses von Alkohol oder Drogen, ein Risiko oder eine Gefahr für andere Fluggäste oder den Fluggast selbst, die Besatzung oder das Flugzeug darstellen könnte oder die Agentur keine besondere Hilfe leisten kann; 

v. der Fluggast sich auf früheren Flügen wie unter Ziffer iv. beschrieben verhalten hat und die Agentur der Ansicht ist, dass sich dieses Verhalten wiederholen könnte; 

vi. der Fluggast sich geweigert hat, die Sicherheitsbestimmungen des Flughafens einzuhalten und/oder die gültigen Flugpreise und Steuern nicht bezahlt hat; 

vii. der Fluggast nicht im Besitz eines gültigen Reisedokuments ist und der Fluggast beabsichtigt, dieses während des Fluges zu vernichten oder sich weigert, die Reisedokumente auf Verlangen vorzuzeigen; 

viii. der Fluggast einen Flugschein/eine Reservierung vorlegt: (a) unrechtmäßig erworben wurde; (b) bei einer anderen Fluggesellschaft oder deren bevollmächtigten Vertretern gekauft wurde; (c) als gestohlen/verloren gemeldet wurde; (d) eine Fälschung ist; (e) der Fluggast nicht nachweisen kann, dass seine Identität mit der auf dem Flugschein/der Reservierung übereinstimmt; 

ix. der Fluggast sich weigert, die Sicherheitsanweisungen der Fluggesellschaft zu befolgen; 

x. der Fluggast hat sich bei einer früheren Gelegenheit geweigert, eine der oben genannten Maßnahmen zu ergreifen.  

 

In den Fällen i. - x. storniert die Agentur die Reservierung ohne schriftliche Benachrichtigung und ohne Verantwortung für die Erstattung des Tickets und/oder anderer Kosten. 

 

In Bezug auf Punkt vii. muss der Reisende im Besitz aller erforderlichen Ein- und Ausreisedokumente, Reisevisa, Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie der Unterlagen sein, die belegen, dass er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von eventuellen Sondertarifen erfüllt (nachstehend "Reisedokumente"). Die Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des jeweiligen Fluges gültig sein. Der Passagier ist außerdem verpflichtet, alle Vorschriften der Abfahrts-, Transit- und Ankunftsländer einzuhalten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Passagiers, der Agentur alle Informationen über etwaige spezifische Einschränkungen oder Bedingungen in Bezug auf das Zielland seiner Reise zukommen zu lassen und sich bei den zuständigen Behörden der Ziel- und Transitländer zu erkundigen. Die Agentur kann nicht für die Verweigerung der Beförderung eines Fluggastes aufgrund von Unregelmäßigkeiten in den Reisedokumenten verantwortlich gemacht werden. 

 

2.9. Besondere Wünsche/Bedürfnisse der Passagiere 

Sonderwünsche und -bedürfnisse des Fluggastes müssen der Agentur innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug mitgeteilt werden. Für die Beförderung von Tieren wird eine besondere Gebühr erhoben. Um Hilfe mit einem Rollstuhl, die Beförderung von Haustieren oder andere besondere Bedürfnisse anzufordern, muss jeder Fluggast die Online-Reservierung ausfüllen, bevor er die Agentur telefonisch kontaktiert. Die Agentur wird die Anfrage im Rahmen ihrer operativen Möglichkeiten bestätigen oder ablehnen. Falls der Antrag unmittelbar nach der Buchung gestellt und von der Agentur nicht bestätigt wird, besteht die Möglichkeit, die Buchung zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung zu erhalten. 

 

2.9.1. Elektrische Rollstühle 

Elektrische Rollstühle sind auf dem Flug zugelassen, sofern sie über eine für die Luftbeförderung zugelassene Trockenbatterie verfügen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Agentur. 

 

2.9.2. Schwangere Fluggäste 

Im Falle einer Schwangerschaft gelten die folgenden Regeln 

von der 1. bis 28. Woche: keine Einschränkungen; 

von der 29. bis zur 32. Woche: ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die schwangere Passagierin reisefähig ist, ist erforderlich; 

ab der 33. Woche: keine Flugerlaubnis. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die Agentur. 

 

2.9.3. Kleinkinder (Kinder unter 2 Jahren) 

Kleinkinder können nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Pro Erwachsenem darf nur 1 Kleinkind mitgenommen werden. Kleinkinder müssen auf dem Schoß des Erwachsenen sitzen. Dem Kleinkind wird kein eigener Sitzplatz zugewiesen. Der begleitende Erwachsene erhält einen speziellen Verlängerungsgurt für Säuglinge, der auf Anweisung angelegt werden muss. Die Verwendung von Kindersitzen ist während des Starts und der Landung nicht erlaubt. Die Agentur lässt maximal 3 Kleinkinder pro Flug zu. 

 

2.9.5. Unbegleitete Minderjährige (UM) 

Ein UM ist ein Kind zwischen 5 und 11 Jahren, das ohne Begleitung eines Erwachsenen reist (Person, die ihr 16. Lebensjahr vollendet hat). Die Agentur wendet die folgenden Regeln für UM an: 

Unter 5 Jahren kann ein UM nicht allein reisen und muss zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 16 Jahre alt ist (ein Kinderticket und ein Erwachsenenticket); 

ab dem Alter von 5 Jahren bis zum 12. Geburtstag kann UM ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen. Geburtstag kann UM ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen. Das Personal kümmert sich um den UM vom Check-in bis zur Abholung durch eine vereinbarte Person am Zielort. Auf allen Strecken gibt es einen UM-Preis. 

Falls eine UM-Betreuung gewünscht/erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an die Agentur. UM-Tickets können nicht online gebucht werden und sind abhängig von der Verfügbarkeit, da nur eine begrenzte Anzahl von UM pro Flug zugelassen ist.  

Der Check-in für UMs erfolgt spätestens 1 Stunde vor Abflug. Bei der Abfertigung und während des gesamten Fluges muss UM ein spezielles Formular mit sich führen, in dem seine persönlichen Daten, seine Kontaktdaten, die Person, die ihn schickt, und die Person, die ihn bei der Ankunft abholt, angegeben sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Agentur. 

 

2.9.6 - Gepäck

Die Fluggäste können ihr Gepäck innerhalb der von der Agentur festgelegten Grenzen, Bedingungen und Freimengen je nach Art des erworbenen Flugscheins befördern. Bitte besuchen Sie die Website: https://www.skyalps.com/de/reise-planen/gepaeck .

Sondergepäck: Falls der Fluggast Güter befördern muss, deren Größe und/oder Gewicht nicht in die für normales aufgegebenes Gepäck vorgesehenen Grenzen fallen (z. B. Sportgeräte, Musikinstrumente), muss er einen Sonderantrag stellen, indem er sich direkt an die Agentur wendet (reservation@skyalps.com). Es ist bereits jetzt zu beachten, dass die entsprechende Beförderung nicht oder nur unter der Bedingung genehmigt werden kann, dass besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, wie z. B. eine geeignete Verpackung, die Beförderung der Güter in einer Kabine mit dem Kauf eines Sonderfahrscheins, der Abschluss einer geeigneten Versicherung oder die Unterzeichnung einer Erklärung über ein besonderes Interesse gemäß Artikel 2.9.7.

 

Verbotene Gegenstände: Unter keinen Umständen dürfen Gegenstände oder Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Fluggäste darstellen und/oder Schäden am Flugzeug verursachen könnten, im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Die Beförderung von Gegenständen, die nach den geltenden europäischen, nationalen und internationalen Luftsicherheitsvorschriften verboten sind, ist untersagt. 

Unter keinen Umständen dürfen Waffen (einschließlich Spielzeugwaffen), lähmende Waffen, Munition und Sprengstoffe, mit Treibstoff geladene Batterien, Trockeneis mit einem Gewicht von mehr als 2,5 kg und Abschreckungsinstrumente (physische Schutzvorrichtungen) befördert werden. Darüber hinaus sind folgende Gegenstände im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt: Lithiumbatterien, Streichhölzer, Feuerzeuge, Pfeifen und Zigarren, elektronische Zigaretten, Powerbanks. Ausführlichere Informationen über die geltenden Beschränkungen für die Beförderung bestimmter Güter sind auf der ENAC-Website zu finden: https://www.enac.gov.it/passeggeri/cosa-portare-bordo.

Aus Gründen der Flugsicherheit kann das Gepäck auch mit Hilfe spezieller Geräte kontrolliert und überprüft werden.

 

2.9.7 Haftung für beschädigtes, verlorenes oder verspätetes Reisegepäck

Jeder Fahrgast ist verantwortlich für sein Handgepäck.

Bei verspäteter Auslieferung, Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks gelten die nationalen und internationalen Vorschriften, insbesondere das Übereinkommen von Montreal aus dem Jahr 1999 in der durch italienische und europäische Vorschriften geänderten Fassung, wie nachstehend beschrieben.

Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck und Ersatzbeschaffung: Die Agentur haftet für den Schaden, der durch die Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck entsteht, es sei denn, sie weist nach, dass sie alle nach der üblichen Sorgfalt möglichen und angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. 

Sollte ein Fluggast aufgrund einer Verspätung bei der Auslieferung seines Gepäcks Ersatzkäufe tätigen müssen, beteiligt sich die Agentur an den notwendigen Ausgaben für Körperpflegemittel und Ersatzkleidung (z. B. Zahnbürste, Zahnpasta, Unterwäsche). Die Fahrgäste sind verpflichtet, den Schaden zu begrenzen, indem sie die Kosten so gering wie möglich halten. Der Beitrag der Agentur wird gegen Vorlage eines Nachweises über die entstandenen Kosten gezahlt. Die Fahrgäste müssen die Quittungen für ihre Einkäufe aufbewahren und auf claim@skyalps.comverweisen. Nur dokumentierte Einkäufe werden im Rahmen der folgenden Grenzen erstattet:

 

(i)                  für Fluggäste, die ein Ticket der Kategorie Sky Basic erworben haben, maximal 75 EUR Erstattung der nachgewiesenen Kosten;

(ii)                 für Fluggäste, die ein Ticket der Kategorie Sky Go erworben haben, maximal 175 EUR Erstattung der nachgewiesenen Kosten;

(iii)                für Fluggäste, die ein Ticket der Kategorie Sky Plus erworben haben, maximal 350 EUR Erstattung der nachgewiesenen Kosten;

 

Gepäck, das mit mehr als 21 Tagen Verspätung zugestellt wird, gilt gemäß den geltenden Bestimmungen als verloren.

Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck: Die Agentur haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einem Betrag von 1288 SZR je Fluggast. Die Agentur haftet nicht für normale Abnutzung des Gepäcks (z.B. Kratzer, Flecken, Dellen, Schäden an hervorstehenden oder abnehmbaren Teilen), auch wenn diese Abnutzung durch die Beförderung des Gepäcks verursacht wurde, und auch nicht für Schäden, die bereits vor der Beförderung des Gepäcks vorhanden waren oder die durch einen dem Gepäck innewohnenden Mangel, eine Beschaffenheit oder ein Fehlverhalten verursacht wurden (z. B. bei überfülltem Gepäck und zerbrechlichen oder wertvollen Gegenständen, die nicht ordnungsgemäß verpackt wurden).

Erklärung von besonderem Interesse: Jeder Fluggast kann in den Genuss einer höheren Haftungsgrenze kommen, wenn er spätestens bei der Gepäckabfertigung eine besondere Erklärung abgibt und eine zusätzliche Gebühr entrichtet. In diesem Fall ist das Gepäck ordnungsgemäß zu verschließen (mit einem Schlüsselschloss oder einer Zahlenkombination) und die Agentur überprüft den Inhalt des Gepäcks, wobei sie sich das Recht vorbehält, im Falle einer Reklamation nachzuweisen, dass der angegebene Betrag höher ist als das tatsächliche Interesse des Fluggastes. Die Agentur haftet in keinem Fall für Gegenstände, die einen besonders hohen Wert haben oder die im Falle einer Beschädigung/eines Verlustes nicht ohne weiteres ersetzt werden können (wie z. B. Geld, Wertpapiere, Schmuck, wertvolle Materialien, Uhren, Kunstwerke, elektronische Geräte, medizinische Geräte, Schlüssel, persönliche, geschäftliche und/oder berufliche Unterlagen), die während der gesamten Dauer der Beförderung direkt vom Fahrgast aufbewahrt werden müssen. Die Höchstgrenzen und Zusatztarife sowie das Format des Meldeformulars können auf der entsprechenden Seite der Website https://www.skyalps.com/de/reise-planen/gepaeck eingesehen werden.

Versicherungspolicen: Die Agentur bietet den Fahrgästen aufgrund spezieller Vereinbarungen mit qualifizierten Partnern die Möglichkeit, Policen zur Absicherung ihres Gepäcks und anderer transportbezogener Risiken abzuschließen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Kauf des Tickets.

 

2.9.8 Reisegepäckansprüche

Die vorbehaltlose Entgegennahme des Gepäcks durch den Fluggast stellt bis zum Beweis des Gegenteils eine Vermutung dar, dass das Gepäck frei von Schäden ist. 

Im Falle eines Schadens muss der Fahrgast die Agentur innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab dem Datum des Empfangs reklamieren. Im Falle einer Verspätung muss die Reklamation innerhalb von 21 (einundzwanzig) Tagen ab dem Datum der Bereitstellung des Gepäcks erfolgen. 

Reklamationen müssen am Zielflughafen am Lost&Found-Schalter eingereicht werden, indem das PRI-Formular (Property Irregularity Report) ausgefüllt und per E-Mail an claim@skyalps.com geschickt wird. 

Bei der Einreichung eines Schadensersatzantrags muss der Fluggast Folgendes vorlegen: (i) das Reisedokument und seinen Personalausweis; (ii) den Gepäckanhänger; (iii) eine detaillierte Beschreibung des verlorenen Gepäcks oder des erlittenen Schadens (einschließlich Fotos); (iv) eine Liste der Ersatzkäufe mit den entsprechenden Quittungen; (v) eine detaillierte Liste des Inhalts des verlorenen Gepäcks.

 

2.10.    Reklamationen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Beförderungsvertrags können direkt bei der Agentur per E-Mail an folgende Adresse eingereicht werden: claim(at)skyalps.com   

 

2.11.    Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wird der Nutzer darüber informiert, dass Beschwerden über die von der Europäischen Union bereitgestellte OS-Plattform unter folgendem Link eingereicht werden können: ec.europa.eu/consumers/odr/. Die OS-Plattform soll eine zentrale Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen bieten. Über die OS-Plattform können die Nutzer auf eine Liste von AS-Stellen mit ihrem jeweiligen elektronischen Link zugreifen und ein Online-Verfahren zur Beilegung ihrer Streitigkeit einleiten. 

 

2.12.    Die Widerrufs- und Rücktrittsbestimmungen des italienischen Verbraucherschutzgesetzes (Gesetzesdekret Nr. 206/2005), die sich auf Verbraucherschutzmaßnahmen für im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge beziehen, gelten nicht für Verträge über touristische Dienstleistungen, wie sie von der Agentur als Vermittler gemäß Artikel 47 des Gesetzesdekrets 206/2005 in der Fassung des Gesetzesdekrets 206/2005 angeboten werden. Dekret 206/2005, ersetzt durch Artikel 1 (1) des Gesetzesdekrets Nr. 21 vom 21. Februar 2014. 

 

 

3.    SONSTIGE BUCHUNGSBEDINGUNGEN 

 

Stornierung und Änderungen 

3.1.    Die Modalitäten für die Stornierung oder Änderung der gebuchten Flugdienste, sofern zulässig, werden durch die spezifischen Tarifbestimmungen für den jeweiligen Flugdienst bestimmt. Daher kann es sein, dass die Stornierung oder Änderung einer Flugbuchung nicht zulässig ist oder dass besondere Verfahren einzuhalten sind. In diesem Zusammenhang wird dem Nutzer empfohlen, alle Tarifbestimmungen zu lesen, die für seine Buchung gelten. Falls der Nutzer Änderungen (Stornierung oder Änderung der Buchung) verlangt, erhebt die Agentur eine Servicegebühr zur Deckung der anfallenden Kosten. Flüge mit dem Vermerk "Kostenlose Datumsänderung" sind von der Servicegebühr ausgenommen. In den Servicegebühren sind keine Gebühren enthalten, die von der Fluggesellschaft, die die Flugdienste durchführt, erhoben werden. 

 

Buchungspreis 

3.2.    Nach Auswahl aller gewünschten Leistungen wird der Gesamtpreis der Buchung angezeigt. Dieser beinhaltet den Preis für alle ausgewählten Leistungen sowie die Agenturgebühr, die eine nicht erstattungsfähige Pauschalgebühr für die von der Agentur erbrachten Dienstleistungen der Buchungsunterstützung und der Ticketausstellung ist. Bitte beachten Sie, dass die vom Nutzer gezahlte Gebühr für Versicherungsverträge ebenfalls nicht erstattungsfähig ist. 

 

3.3.    Die Verwaltungsgebühren hängen von der spezifischen Buchungsdienstleistung ab, die der Nutzer benötigt. Die Gebühren für Buchungen, die telefonisch über unseren Call-Center-Service vorgenommen werden, werden anders berechnet als die Gebühren für Online-Buchungen, die über diese Website vorgenommen werden. Nach erfolgter Buchung behält sich die Agentur das Recht vor, im Falle von Buchungsstornierungen oder -änderungen sowie im Falle von Erstattungsansprüchen zusätzliche Servicegebühren zu erheben. Darüber hinaus ist zu beachten, dass es aufgrund der Natur von Flugdienstleistungen möglich ist, dass die Fluggesellschaft in der Zeit zwischen der Buchungsanfrage und der Zahlung Preisänderungen vornimmt. Daher kann eine endgültige Bestätigung der Verfügbarkeit von Flügen und der Kosten erst zum Zeitpunkt der Zahlung erfolgen. Die Agentur haftet nicht für Preiserhöhungen, die sich aus einer nicht sofortigen Zahlung ergeben. Jede Preiserhöhung muss vom Nutzer beglichen werden, bevor die Buchung bestätigt werden kann. 

 

Zahlung 

3.3.1.    Buchungen können mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten, wie auf dieser Website angegeben, bezahlt werden. Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert, und die Agentur lehnt jede Haftung für Bargeld oder per Post versandte Schecks ab. Bitte beachten Sie, dass die Kredit- oder Debitkarte direkt zum Zeitpunkt der Transaktion belastet wird.

 

3.3.2.    Um die Sicherheit zu erhöhen, wird der Nutzer bei jedem einzelnen Kauf über die Agentur aufgefordert, seine gesamten Kartendaten einzugeben. Alle Informationen werden auf dem sicheren Server der Agentur verschlüsselt. Mit der Angabe seiner Kreditkartendaten ermächtigt der Nutzer die Agentur, diese Daten, auch nach der Buchungsanfrage, für folgende Zwecke zu verwenden: (i) für die Bezahlung der angeforderten Flugdienstleistungen und der entsprechenden Vermittlungsgebühren, (ii) für die Bezahlung der Versicherungspolice, falls zutreffend, (iii) für die Bearbeitung von Rückerstattungen, falls zutreffend, und (iv) für die Bezahlung von Vermittlungsgebühren, die für vom Nutzer angeforderte Nachvermittlungsdienstleistungen fällig werden. 

 

3.3.3.    Wenn die Buchung des Nutzers mit einer Kreditkarte eines Dritten bezahlt wird, behält sich die Agentur das Recht vor, eine schriftliche Genehmigung des Karteninhabers zu verlangen. Alle angegebenen E-Mail-Adressen müssen korrekt und zum Zeitpunkt der Buchung gültig sein.

 

3.3.4.    Zur Verhinderung von Kreditkartenbetrug behält sich die Agentur das Recht vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und einen Adressnachweis und/oder eine Kopie der Kreditkarte des Nutzers zu verlangen, bevor ein Ticket ausgestellt wird. Es ist zu beachten, dass solche Kontrollen nur während der Bürozeiten der Agentur durchgeführt werden. Daher können die Fahrscheine für Buchungen, die außerhalb dieser Zeiten getätigt wurden, erst am nächsten Arbeitstag ausgestellt werden. Die Agentur haftet nicht für Kosten, die durch die Überprüfung der Kreditkarte entstehen. 

 

Erstattungen 

3.3.5.    Anträge auf Rückerstattung von Flugtickets müssen, sofern sie nicht bei einem anderen zugelassenen Vermittler (z. B. einem OTA) erworben wurden, direkt an die Agentur gerichtet werden, indem eine E-Mail an claim(at)skyalps.com gesendet wird. Die Rückerstattung erfolgt auf demselben Zahlungsweg, der zum Zeitpunkt der Buchung verwendet wurde, und auf den Namen der Person, die die ursprüngliche Zahlung geleistet hat. Erstattungen erfolgen gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft, die den Flugdienst durchführt, und den Tarifbestimmungen für diesen Flugdienst, es sei denn, der Flug wurde bei von SkyAlps autorisierten Reisebüros, einschließlich Online-Reisebüros (OTA), die GDS-Standardinventar verwenden, erworben."

 

3.3.6.     Die Agentur kann eine Gebühr für die Bearbeitung des Erstattungsantrags erheben. Diese Gebühren können von Fall zu Fall variieren, je nach Höhe des zu erstattenden Betrags. Der Nutzer ermächtigt die Agentur, alle für die Bearbeitung des Erstattungsantrags anfallenden Gebühren zu erheben. 

 

3.3.7.    Bei nicht erstattungsfähigen Flugpreisen besteht die Möglichkeit, eine Rückerstattung der zum Zeitpunkt des Kaufs gezahlten staatlichen Steuern und Gebühren zu beantragen.  

 

Ausweis-, Visum- und Gesundheitsvorschriften 

3.3.8.    Die Bestimmungen über Reise- und Ausweispapiere, Pässe und Visa können sich ändern. Aus diesem Grund wird dem Nutzer empfohlen, sich vor der Reise bei den zuständigen Behörden zu erkundigen. Einige Informationen zu den aktuellen Reisezielen sind auf www.skyalps.com/en/flights-destinations/all-destinations verfügbar. Es wird darauf hingewiesen, dass es in der Verantwortung des Reisenden liegt, einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass sowie ggf. ein Visum) mitzuführen. Es ist wichtig, alle an der Reise beteiligten Transitstellen zu berücksichtigen, da für einige ein Visum erforderlich sein kann. Die Agentur lehnt jede Haftung für den Fall ab, dass der Reisende nicht im Besitz der erforderlichen Dokumente ist. 

 

3.3.9.    Jedes Reiseziel hat seine eigenen Regeln für Einreiseverfahren, Impfungen und andere Anforderungen, die auch von der Nationalität des Reisenden abhängen können. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, sich über diese Einzelheiten zu informieren. Die Agentur haftet nicht für Probleme, die sich aus der Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften und Verfahren ergeben. Es wird daher empfohlen, dass der Benutzer stets alle von den Behörden des Ziellandes und der Transitländer vorgeschriebenen Reisebedingungen überprüft und genügend Zeit für alle erforderlichen Verfahren einplant. 

 

Elektronische Tickets  

3.3.10.    Alle über diese Website erworbenen Fahrscheine werden in elektronischer Form ausgestellt. Das E-Ticketing ist eine papierlose Art, Flüge zu buchen. Alle vorgenommenen Buchungen werden im Online-Buchungssystem GDS gespeichert. Die Agentur schickt dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit der Buchungsnummer. In einigen Fällen kann eine vorläufige Bestätigungs-E-Mail versandt werden, die darauf hinweist, dass die endgültige Buchungsbestätigung in einer zweiten E-Mail zusammen mit dem elektronischen Ticket versandt wird. 

 

3.3.11.    Es ist zu beachten, dass die Vorlage der Buchungsnummer und/oder der Bestätigungs-E-Mail bei dem Luftfahrtunternehmen, das die Flugdienste durchführt, als Buchungsnachweis verlangt werden kann. Es ist daher ratsam, einen Ausdruck der Bestätigungs-E-Mail/des Flugscheins mitzubringen.  

 

3.3.12.    Die Agentur erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der vom Nutzer bereitgestellten Informationen und kann daher nicht haftbar gemacht werden, wenn das E-Ticket den Nutzer aufgrund der Angabe einer falschen E-Mail-Adresse oder aufgrund der Einstellungen des Spam-Filters des Nutzers nicht erreicht. Die Agentur kann auch nicht haftbar gemacht werden, wenn der Nutzer falsche Daten eingibt (z.B. durch Tippfehler, Vertauschen von Vor- und Nachnamen, falsche Datumsangaben usw.). Im Falle einer Änderung der E-Mail-Adresse oder der Telefonnummer des Nutzers ist der Nutzer verpflichtet, die Agentur unverzüglich zu informieren. Außerdem wird dem Nutzer empfohlen, zu überprüfen, ob der Name im Reisepass mit dem Namen auf dem Flugticket und/oder der Buchungsbestätigung übereinstimmt. 

 

 

4.   COOKIES UND DATENSCHUTZ 

 

4.1.   Die vom Nutzer angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu dem Zweck verarbeitet, dem Nutzer die Nutzung der auf der Website der Agentur angebotenen Dienste zu ermöglichen. 

 

4.2.  Die Agentur verwendet auf ihrer Website Cookies, einschließlich Cookies von Drittanbietern, die für den Betrieb der Website erforderlich sind, um dem Nutzer die Nutzung der angeforderten Inhalte und Dienste zu ermöglichen oder bestimmte Funktionen der Website zu aktivieren, um den angebotenen Dienst zu verbessern.

 

4.3 Die vollständigen Datenschutz- und Cookie-Hinweise der Agentur finden Sie unter folgendem Link: www.skyalps.com/en/footer/privacy 

 

 

5.    GEWERBLICHE UND GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE 

 

5.1.    Alle Inhalte auf dieser Website - einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Texte, Grafiken, Logos, Icons, Bilder, Audiodateien und Software sowie deren Zusammenstellung (verstanden als Sammlung, Anordnung und Zusammenstellung) - sind Eigentum der Agentur oder ihrer Inhalts- oder Softwarelieferanten und durch nationale und internationale Gesetze zum gewerblichen und geistigen Eigentum geschützt.  

 

5.2.    Jede andere Verwendung der Inhalte dieser Website, einschließlich ihrer vollständigen oder teilweisen Reproduktion, Änderung, Verteilung, Verbreitung und anschließenden Veröffentlichung, Ausstellung und/oder Präsentation, ist strengstens untersagt. Insbesondere ist jede externe Nutzung der auf dieser Website veröffentlichten Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur und/oder der Lieferanten untersagt. 

 

5.3.    Sky Alps und andere Bezeichnungen von Produkten, Dienstleistungen, Grafiken und Logos der Agentur sind international eingetragene Marken. Namen von anderen Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen, die in diesem Dokument erwähnt werden, können ebenfalls eingetragene Marken sein. 

 

 

6.    HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN 

 

6.1.    Die Haftungsbeschränkungen der Agentur stehen im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung und insbesondere mit den Vorschriften für Reisebüros. Die Agentur lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die sich direkt oder indirekt aus dem Kauf eines auf dieser Website angebotenen Produkts oder einer Dienstleistung ergeben. 

 

6.2.    Darüber hinaus haftet die Agentur nicht für Schäden, die sich aus der Annullierung und/oder Änderung von Flugleistungen aufgrund höherer Gewalt und/oder anderer unvorhersehbarer Umstände ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Terrorismus, nationale Streiks, Brände, Epidemien, Wirbelstürme und andere aktuelle oder potenzielle größere Umweltgefahren. 

 

 

7.    WEBSITES DRITTER 

 

7.1.    Diese Website kann Links zu Websites enthalten, die Dritten gehören und von ihnen betrieben werden. Die Agentur hat keine Kontrolle über die Websites Dritter und deren Inhalte. 

 

7.2.    Links zu Websites Dritter stellen keine Empfehlung dar und bedeuten nicht, dass die Agentur diese Websites fördert, garantiert, vorschlägt oder empfiehlt. Links zu Websites Dritter dienen lediglich Informationszwecken und implizieren weder die Überprüfung ihrer Eigentümer noch die Bewertung der von ihnen angebotenen Inhalte, Dienstleistungen oder Produkte. 

 

 

8.    SONSTIGE BESTIMMUNGEN 

 

8.1.    Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die auch in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, in die sie aufgenommen wurde, aufgeführt ist, legt die Rechte von Fluggästen fest, die in die oder aus der Europäischen Union reisen oder ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft benutzen, im Falle der Annullierung oder Verspätung von Flügen und der Nichtbeförderung. Weitere Informationen über die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und die Fluggastrechte finden Sie unter: 

www.enac.gov.it/en/passengers/passengers-rights

 

8.2.    Es ist die Pflicht des Nutzers, sein E-Mail-Konto zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er die Bestätigungsdokumente und/oder alle anderen relevanten Mitteilungen erhalten hat. Im Falle des Nichterhalts der Dokumente und/oder sonstiger Probleme muss der Nutzer die Agentur unverzüglich informieren. 

 

8.3.    Die Agentur behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu aktualisieren. 

 

 

9.    RECHT UND GERICHTSBARKEIT 

 

9.1.    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Nutzer unterliegen den in Italien geltenden nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften. 

 

9.2.    Gemäß Artikel 63 des italienischen Verbraucherschutzgesetzes (Gesetzesverordnung Nr. 206/2005) sind für alle Streitigkeiten, die zwischen der Agentur und dem Nutzer im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, einschließlich aller Streitigkeiten in Bezug auf deren Auslegung, Gültigkeit, Wirkung, Ausführung und Beendigung, ausschließlich die Gerichte des Wohnsitzes oder des Sitzes des Nutzers zuständig, wenn dieser in Italien ansässig ist.