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Allgemeine Beförderungsbedingungen

von SkyAlps

Allgemeine Beförderungsbedingungen

von SkyAlps

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Flugtickets und allgemeine Beförderungsbedingungen für die vom Luftfahrtunternehmen SkyAlps GmbH durchgeführten Flüge

 

Inhaltsverzeichnis
1. Beschreibung der Dienstleistung
2. Begriffsbestimmungen
3. Ticketkauf
4. Recht auf Beförderungsverweigerung 
5. Verwaltungsformalitäten
6. Check-in, Boarding und Sitzplatzbestimmung 
7. Besondere Wünsche/Bedürfnisse der Passagiere
8. Tiere
9. Gepäck
10. Verhalten an Bord
11. Flugplanung und Flugannullierung
12. Haftung für Schäden
13. Beschwerden
14. Personenbezogene Daten
15. Gewerbliche und geistige Eigentumsrechte
16. Websites Dritter
17. Recht und Gerichtsbarkeit

 

1.    Beschreibung der Dienstleistung

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beförderung von Passagieren und Gepäck auf Flügen, die direkt vom Luftfahrtunternehmen Sky Alps GmbH mit Sitz in Bozen, Kornplatz Nr. 3 - 39100 Bozen (Italien), Steuernummer, USt.-Nr. und Eintragungsnummer im Handelsregister Bozen 03067170211 – WVV-Nr. BZ-229344, durchgeführt werden, sowie für den Verkauf der entsprechenden Flugtickets über die Internetseite oder andere von Sky Alps genutzte Vertriebskanäle.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten nur insoweit, als sie nicht ausdrücklich im Widerspruch zu den geltenden Rechtsvorschriften stehen.
Sky Alps behält sich das Recht vor, diese Bedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu aktualisieren.
Sky Alps besitzt ein gültiges Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) unter der Nummer IT.AOC.0200 und Lufttransportlizenz unter der Nummer I-L 532, die am 16.01.2023 von der italienischen Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) ausgestellt wurden..
Sky Alps verfügt über alle nach geltendem italienischem Recht erforderlichen Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Flugtickets und etwaigen Zusatz-, Neben- und/oder Ergänzungsleistungen und ist bei Nobis Compagnia di Assicurazione S.p.A. unter der Nummer 1505002654/M berufshaftpflichtversichert.

 

2.    Begriffsbestimmungen

Die in Anführungszeichen gesetzten Begriffe haben die ihnen in diesem Artikel zugewiesene Bedeutung und können in diesem Dokument sowohl in der Einzahl als auch in der Mehrzahl vorkommen:
2.1.    “Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB)”: Alle in diesem Dokument enthaltenen Bestimmungen über die Beförderung des Passagiers.
2.2.    “Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)”: Alle in diesem Dokument enthaltenen Bestimmungen, zum Verkauf des Tickets an den Passagier.
2.3.    “Aufgabegepäck”: Das vom Passagier an Sky Alps zur Beförderung im Frachtraum des Flugzeuges übergebene Gepäck, das durch den entsprechenden Gepäcksanhänger und Gepäcksschein gekennzeichnet ist.
2.4.    “Beförderung”: Die von Sky Alps für den Passagier erbrachte Leistung gemäß den im Ticket enthaltenen Angaben, vorbehaltlich dieser ABB und AGB und der geltenden Rechtsvorschriften. 
2.5.    “Geltende Rechtvorschriften”: Alle für die Beförderung geltenden nationalen, europäischen oder internationalen Beförderungsvorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr; (ii) Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Passagiere im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder Verspätung von Flügen; (iii) Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen; (iv) Schifffahrtsgesetz, Königlicher Erlass Nr. 327 vom 30. März 1942, in seiner geänderten und ergänzten Fassung.
2.6.    “Gepäck”: Gegenstände, persönliche Gegenstände und sonstiges Eigentum, die sich während der Beförderung im Besitz des Passagiers befinden und die der Passagier während der Beförderung trägt, benutzt oder anderweitig besitzt. Sofern nicht anders angegeben, umfasst diese Begriffsbestimmung sowohl Handgepäck als auch Aufgabegepäck. Ein Haustier, das nach diesen AGB und ABB befördert werden darf, gilt ebenfalls als Gepäck.
2.7.    “Gepäcksanhänger”: der Anhänger, der beim Check-in auf jedem Aufgabegepäck anzubringen ist.
2.8.    „Gepäckschein”: Der Teil des Gepäcksanhängers, der dem Passagier beim Check-in ausgehändigt wird.
2.9.    „Handgepäck”: Das Gepäck, das Sky Alps nicht zur Beförderung im Frachtraum des Flugzeuges übergeben wird und vom Passagier während der gesamten Dauer der Beförderung direkt in der Kabine gehalten und aufbewahrt wird. 
2.10.    “Internetseite”: Die Internetseite von Sky Alps, die der Domain www.skyalps.com entspricht. 
2.11.    “Luftfahrzeug”: Luftfahrzeuge, die für die Beförderung von Passagieren geeignet sind und von Sky Alps als Luftfahrtunternehmen betrieben werden.
2.12.    “Passagier”: Jede Person, die sich während der Beförderung im Luftfahrzeug befindet, die nach Zahlung des Flugpreises im Besitz des entsprechenden Tickets ist und deren personenbezogenen Daten auf ebendiesem Ticket erscheinen, mit Ausnahme der Piloten und der Flugbegleiter. Der Begriff „Passagier“ kann sich gegebenenfalls auch auf die Person beziehen, die eine Flugbuchung im Namen eines Dritten auf der Webseite durchführt.
2.13.    “Preis”: Der Beförderungspreis, der je nach Art der vom Passagier bei der Buchung gewählten Leistung unterschiedlich sein kann.
2.14.    “Reiseunterlagen”: Alle erforderliche Einreise- und Ausreisedokumente, Visa für die Reise, Gesundheits- und Impfzeugnisse sowie Unterlagen, die den Besitz der für die Inanspruchnahme von Sondertarifen erforderlichen Voraussetzen belegen (z.B. Reisepass, Personalausweis, Kreditkarte mit Lichtbildausweis, Führerschein, Visa und/oder touristische oder sonstige Genehmigungen, usw.).
2.15.    “Sonderziehungsrechte (SZR)”: Die vom Internationalen Währungsfonds geschaffene Sonderwährung, deren Wert periodisch aktualisiert und veröffentlicht wird.
2.16.    “Ticket”: Der von Sky Alps ausgestellte elektronische Beförderungsschein, mit dem der Abschluss des Beförderungsvertrags zwischen SkyAlps und dem Passagier bestätigt wird und der dem Passagier zur Inanspruchnahme der im Ticket enthaltenen und folglich bezahlten Leistungen berechtigt. Sky Alps ist verpflichtet, dem Passagier die Leistungen im Rahmen des Tickets zu erbringen.

 

3.    Ticketkauf

Bei der Buchung und dem Kauf von Flugdienstleistungen über die Webseite erhält der Passagier (d.h. jeder Nutzer, der die Buchung vorgenommen hat) eine E-Mail-Nachricht mit der Buchungsnummer und den Kontaktdaten der Kundenbetreuung.
Die Ausstellung des Tickets durch SkyAlps erfolgt vorbehaltlich der erfolgreichen Zahlung und der Bestätigung der Verfügbarkeit des Transportmittels.
Das Ticket stellt den Nachweis für den zwischen Sky Alps und dem Passagier geschlossenen Beförderungsvertrag dar; nur der Passagier, dessen Daten mit den Angaben auf dem Ticket übereinstimmen, hat Anspruch auf die Erbringung der betreffenden Beförderungsleistungen. Jedes Ticket ist personenbezogen und nicht übertragbar. Jeder Passagier ist verpflichtet, sich beim Check-in und beim Boarding mit einem gültigen Ausweis auszuweisen. Sky Alps behält sich das Recht vor, die Beförderung eines Passagiers zu verweigern, der sich nicht unverzüglich mit einem geeigneten und gültigen Ausweisdokument ausweisen kann.
3.1    Stornierung und Änderungen: Die Modalitäten für die Stornierung oder Änderung der gebuchten Beförderungsleistungen, sofern zulässig, werden durch die spezifischen Tarifbestimmungen für die jeweilige Beförderungsweise bestimmt. Daher kann es sein, dass die Stornierung oder Änderung einer Flugbuchung nicht zulässig ist oder dass besondere Verfahren einzuhalten sind. In diesem Zusammenhang wird dem Passagier empfohlen, alle Tarifbestimmungen zu lesen, die für seine Buchung gelten. Falls der Passagier Änderungen (Stornierung oder Änderung der Buchung) verlangt, erhebt Sky Alps eine Servicegebühr zur Deckung der anfallenden Kosten. Beförderungen mit dem Vermerk "Kostenlose Datumsänderung" sind von der Servicegebühr ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: www.skyalps.com/de/reise-planen/buchungsaenderung.
3.2    Buchungspreis: Nach Auswahl aller gewünschten Leistungen wird der Gesamtpreis der Buchung angezeigt. Dieser beinhaltet den Preis für alle ausgewählten Leistungen sowie die etwaigen Verwaltungsgebühren und -kosten. Bitte beachten Sie, dass die vom Passagier gezahlte Gebühr für Versicherungsverträge ebenfalls nicht erstattungsfähig ist.
Der Preis enthält alle Steuern, Gebühren oder Abgaben, die von den Behörden im Zusammenhang mit der Beförderungsleistung erhoben werden. Der Passagier wird zum Zeitpunkt der Buchung über Steuern, Gebühren oder andere nicht im Preis enthaltene Kosten informiert. Die Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit der Beförderungsleistung können vor der Reise variieren; in diesem Fall können sie vom Passagier nach dem Kauf des Tickets zusätzlich zum Preis verlangt werden, und der Passagier muss die Differenz bezahlen. 
Die Verwaltungsgebühren hängen von der spezifischen Buchungsdienstleistung ab, die der Passagier benötigt. Die Gebühren für Buchungen, die telefonisch über unseren Call-Center-Service vorgenommen werden, werden anders berechnet als die Gebühren für Online-Buchungen, die über die Internetseite vorgenommen werden. Nach erfolgter Buchung behält sich Sky Alps das Recht vor, im Falle von Buchungsstornierungen oder -änderungen sowie im Falle von Erstattungsansprüchen zusätzliche Servicegebühren zu erheben. Darüber hinaus ist zu beachten, dass es aufgrund der Art der Beförderungsleistungen möglich ist, dass Sky Alps in der Zeit zwischen der Buchungsanfrage und der Zahlung Preisänderungen vornimmt. Daher kann eine endgültige Bestätigung der Verfügbarkeit und der Kosten für die Beförderung erst zum Zeitpunkt der Zahlung erfolgen. Sky Alps haftet nicht für Preiserhöhungen, die sich aus einer nicht sofortigen Zahlung ergeben. Jede Preiserhöhung muss vom Passagier beglichen werden, bevor die Buchung bestätigt werden kann.
3.3    Zahlung: Buchungen können mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten, wie auf der Internetseite angegeben, bezahlt werden. Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert, und Sky Alps lehnt jede Haftung für Bargeld oder per Post versandte Schecks ab. Bitte beachten Sie, dass die Kredit- oder Debitkarte direkt zum Zeitpunkt der Transaktion belastet wird.
Um die Sicherheit zu erhöhen, wird der Passagier bei jedem einzelnen Kauf über Sky Alps aufgefordert, seine gesamten Kartendaten einzugeben. Alle Informationen werden auf dem sicheren Server von Sky Alps verschlüsselt. Mit der Angabe seiner Kreditkartendaten ermächtigt der Passagier Sky Alps, diese Daten, auch nach der Buchungsanfrage, für folgende Zwecke zu verwenden: (i) für die Bezahlung der angeforderten Flugdienstleistungen und der entsprechenden Vermittlungsgebühren, (ii) für die Bezahlung der Versicherungspolice, falls zutreffend, (iii) für die Bearbeitung von Rückerstattungen, falls zutreffend, und (iv) für die Bezahlung von Vermittlungsgebühren, die für vom Passagier angeforderte Nachvermittlungsdienstleistungen fällig werden.
Wenn die Buchung mit einer Kreditkarte eines Dritten bezahlt wird, behält sich Sky Alps das Recht vor, eine schriftliche Genehmigung des Karteninhabers zu verlangen. Alle angegebenen E-Mail-Adressen müssen korrekt und zum Zeitpunkt der Buchung gültig sein.
Zur Verhinderung von Kreditkartenbetrug behält sich Sky Alps das Recht vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und einen Adressnachweis und/oder eine Kopie der Kreditkarte zu verlangen, bevor ein Ticket ausgestellt wird. Es ist zu beachten, dass solche Kontrollen nur während der Bürozeiten von Sky Alps durchgeführt werden. Daher können die Tickets für Buchungen, die außerhalb dieser Zeiten getätigt wurden, erst am nächsten Arbeitstag ausgestellt werden. Sky Alps haftet nicht für Kosten, die durch die Überprüfung der Kreditkarte entstehen.
3.4    Erstattungen:   Anträge auf Rückerstattung von Tickets müssen, sofern sie nicht bei einem anderen zugelassenen Vermittler (z. B. einem OTA) erworben wurden, direkt an Sky Alps gerichtet werden, indem eine E-Mail an claim(at)skyalps.com gesendet wird. Die Rückerstattung erfolgt auf demselben Zahlungsweg, der zum Zeitpunkt der Buchung verwendet wurde, und auf den Namen der Person, die die ursprüngliche Zahlung geleistet hat. Jedweder Erstattungsantrag muss sich auf eine bestätigte und bereits bezahlte Buchung beziehen. Erstattungen erfolgen gemäß den vorliegenden AGB-ABB und den Tarifbestimmungen für die jeweilige Beförderungsweise, es sei denn, der Flug wurde bei von SkyAlps autorisierten Reisebüros, einschließlich Online-Reisebüros (OTA), die GDS-Standardinventar verwenden, erworben.
Sky Alps kann eine Gebühr für die Bearbeitung des Erstattungsantrags erheben. Diese Gebühren können von Fall zu Fall variieren, je nach Höhe des zu erstattenden Betrags. Der Passagier ermächtigt Sky Alps, alle für die Bearbeitung des Erstattungsantrags anfallenden Gebühren zu erheben.
Bei nicht erstattungsfähigen Tickets besteht die Möglichkeit, eine Rückerstattung der zum Zeitpunkt des Kaufs gezahlten staatlichen Steuern und Gebühren zu beantragen.
3.5    Elektronische Tickets: Alle über die Internetseite erworbenen Tickets werden in elektronischer Form ausgestellt. Das E-Ticketing ist eine papierlose Art, Flüge zu buchen. Alle vorgenommenen Buchungen werden im Online-Buchungssystem GDS gespeichert. Sky Alps schickt dem Passagier eine Bestätigungs-E-Mail mit der Buchungsnummer. In einigen Fällen kann eine vorläufige Bestätigungs-E-Mail versandt werden, die darauf hinweist, dass die endgültige Buchungsbestätigung in einer zweiten E-Mail zusammen mit dem elektronischen Ticket versandt wird. 
Es ist zu beachten, dass die Vorlage der Buchungsnummer und/oder der Bestätigungs-E-Mail von Sky Alps als Buchungsnachweis verlangt werden kann. Es ist daher ratsam, einen Ausdruck der Bestätigungs-E-Mail/des Tickets mitzubringen. 
Es ist die Pflicht des Passagiers, sein E-Mail-Konto zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er die Bestätigungsdokumente und/oder andere relevante Mitteilungen erhalten hat. Bei Nichterhalt der Dokumente und/oder anderen Problemen muss der Passagier Sky Alps unverzüglich informieren.
Sky Alps erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vom Passagier bereitgestellten Informationen und kann daher nicht haftbar gemacht werden, wenn der Passagier das E-Ticket aufgrund einer falschen E-Mail-Adresse oder aufgrund der Einstellungen des Spamfilters nicht erhält. Sky Alps kann auch nicht haftbar gemacht werden, wenn der Passagier falsche Daten eingibt (z.B. Tippfehler, Vertauschen von Vor- und Nachnamen, falsche Datumsangaben usw.). Bei einer Änderung der E-Mail-Adresse oder der Telefonnummer muss der Passagier Sky Alps unverzüglich informieren. Darüber hinaus wird dem Passagier empfohlen, zu überprüfen, ob der Name im Reisepass mit dem Namen auf dem Flugticket und/oder der Buchungsbestätigung übereinstimmt.

 

4.    Recht auf Beförderungsverweigerung

Sky Alps kann nach eigenem Ermessen die Beförderung von Passagieren/Gepäck nach schriftlicher Mitteilung verweigern. In diesem Fall erhält der Passagier eine Rückerstattung. Sky Alps kann die Beförderung des Passagiers/Gepäcks auch verweigern, wenn eine der folgenden Bedingungen vorliegt (oder Sky Alps glaubt, dass sie eintreten könnte):
4.1    diese Maßnahmen sind erforderlich, um den geltenden Rechtsvorschriften, Anweisungen und anderen behördlichen Vorschriften nachzukommen;
4.2    die Beförderung des Passagiers/Gepäcks könnte die Sicherheit und Gesundheit anderer Passagiere/der Besatzung gefährden;
4.3    die Beförderung des Passagiers/Gepäcks könnte andere Passagiere/die Besatzung belästigen;
4.4    das Verhalten, das Alter, der geistige oder körperliche Zustand des Passagiers, einschließlich des Einflusses von Alkohol oder Drogen, könnte ein Risiko oder eine Gefahr für andere Passagiere oder für den Passagier selbst, die Besatzung oder das Luftfahrzeug darstellen oder besondere Hilfe erforderlich sein, die Sky Alps nicht leisten kann;
4.5    der Passagier hat sich auf früheren Flügen wie in Punkt 4.4 beschrieben verhalten und Sky Alps ist der Ansicht, dass sich dieses Verhalten wiederholen könnte;
4.6    der Passagier hat sich geweigert, die Sicherheitsbestimmungen des Flughafens einzuhalten und/oder hat den Flugpreis und die Steuern des Tickets nicht bezahlt;
4.7    der Passagier ist nicht im Besitz der Reiseunterlagen ist und/oder beabsichtigt, diese während des Fluges zu vernichten oder weigert sich, sie auf Verlangen vorzulegen;
4.8    der Passagier legt ein Ticket/eine Buchung vor, der/die: (i) unrechtmäßig erworben wurde; (ii) von einer anderen Fluggesellschaft oder deren bevollmächtigten Agenten erworben wurde; (iii) als gestohlen/falsch gemeldet wurde; (iv) eine Fälschung ist; (v) der Passagier nicht nachweisen kann, dass seine Identität mit der des Tickets/der Buchung übereinstimmt;
4.9    der Passagier weigert sich, die Sicherheitsanweisungen von Sky Alps zu befolgen. Sky Alps kann den Passagier aus Gründen der Sicherheit der Beförderung einer Kontrolle unterziehen;
4.10    der Passagier hat sich schon einmal geweigert, einer der oben genannten Maßnahmen nachzukommen.
In den Fällen 4.1 - 4.10 storniert Sky Alps die Reservierung ohne schriftliche Benachrichtigung und ohne Haftung für die Rückerstattung des Tickets und/oder sonstiger Kosten. 

 

5.    Verwaltungsformalitäten

Die Vorschriften für Reise und Personalausweise, Pässe, Gesundheitsdokumente und Visa können sich ändern. Der Passagier ist verpflichtet, alle Vorschriften der Abflugs-, Transit- und Ankunftsländer einzuhalten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Passagiers, Sky Alps über etwaige spezifische Beschränkungen oder Bedingungen in Bezug auf das Bestimmungs-/Transitland zu informieren und sich bei den zuständigen Behörden zu erkundigen. Einige Informationen über aktuelle Reiseziele finden Sie unter www.skyalps.com/en/flights-destinations/all-destinations. 
5.1    Reiseunterlagen - Der Passagier muss im Besitz aller erforderlichen Reiseunterlagen sein, um die Reise antreten zu dürfen. Die Reiseunterlagen müssen für die gesamte Dauer der jeweiligen Beförderung gültig sein. Sky Alps kann nicht haftbar gemacht werden, wenn einem Passagier die Beförderung aufgrund von Unregelmäßigkeiten in den Reiseunterlagen verweigert wird. 
5.1.1.    Unterlagen von Minderjährigen: Minderjährige Passagiere müssen ebenfalls ihre Reiseunterlagen mit sich führen. Ein Passagier, der mit einem Kind unter 2 (zwei) Jahren reist, muss die Geburtsurkunde vorlegen. Sky Alps lehnt die Beförderung von nicht identifizierten Minderjährigen ab. 
5.1.2.    Vorlage der Reiseunterlagen: Das Personal von Sky Alps, d. h. das Personal des Abflug- und des Zielflughafens, kann jederzeit die Reiseunterlagen einsehen, auch um die Voraussetzungen für die Anwendung von Vorzugstarifen in Abhängigkeit von den besonderen Merkmalen des Passagiers (z. B. Alter, Wohnsitz usw.) zu überprüfen. Wird festgestellt, dass die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss der Passagier die Differenz zwischen dem ermäßigten bezahlten Betrag und dem vollen Ticketpreis zahlen.
5.1.3.    Verlust und/oder Diebstahl der Reiseunterlagen: Bei Verlust oder Diebstahl der Reiseunterlagen wird dem Passagier empfohlen, bei den zuständigen Behörden unverzüglich die Ausstellung geeigneter provisorischer Reiseunterlagen zu beantragen. Sky Alps kann unter keinen Umständen für die Nichtbeförderung im Falle einer Verspätung oder Nichtausstellung der vorläufigen Dokumente durch die Behörden haftbar gemacht werden.
5.2    Einreiseverweigerung: Wird dem Passagier die Einreise in ein Land verweigert, aus welchem Grund auch immer (z. B. Nichteinhaltung der geltenden Einwanderungsbestimmungen, Mängel in den Reiseunterlagen), ist der Passagier verpflichtet, die von den zuständigen Behörden gegen Sky Alps verhängte Geldstrafe zu zahlen. Die Kosten für die Beförderung von diesem Land zum Herkunftsort oder zu einem anderen Bestimmungsort gehen ebenfalls vollständig zu Lasten des Passagiers. Sky Alps erstattet keine Kosten für Flüge, die infolge einer Einreiseverweigerung nicht genutzt wurden. Alle Kosten, die Sky Alps im Namen des Passagiers entstehen, werden von der Kredit- oder Debitkarte abgebucht, die für die Buchung verwendet wurde.
5.3    Haftung des Passagiers für Bußgelder, Strafen, usw.: Falls Sky Alps aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften für die Einreise in ein Land oder die Durchreise durch ein Land oder aufgrund des Fehlens der richtigen Reiseunterlagen durch den Passagier Kosten entstehen, ist der Passagier verpflichtet, Sky Alps auf Anfrage die in diesem Zusammenhang gezahlten oder bezahlten Beträge zu erstatten.
5.4    Zollkontrolle: Auf Verlangen muss der Passagier zulassen, dass sein Handgepäck und sein Aufgabegepäck von der zuständigen Zollbehörde oder anderen Regierungsbeamten kontrolliert werden. Sky Alps haftet nicht für Verluste oder Schäden, die der Passagier im Laufe der Inspektion oder bei Nichterscheinen zur Inspektion erleidet.
5.5    Sicherheitskontrolle: Die Passagiere sind verpflichtet, sich einer Sicherheitskontrolle (persönliche Kontrolle oder Gepäckskontrolle) zu unterziehen, die von ordnungsgemäß befugtem Personal der staatlichen Behörden, des Flughafens oder von Sky Alps durchgeführt wird. Im Falle eines mangelnden Boarding aufgrund der Weigerung des Passagiers, sich oder sein Gepäck der Sicherheitskontrolle zu unterziehen, wird dem Passagier keine Erstattung oder sonstige Entschädigung gewährt.

 

6.    Check-in, Boarding und Sitzplatzbestimmung 
6.1.    Zuweisung des Sitzplatzes: Auf allen Flügen von Sky Alps wird der Sitzplatz dem Passagier vor dem Boarding zugewiesen. 
6.1.1    Online-Check-in: Der Online-Check-in ist auf der Internetseite verfügbar, über die der Passagier das Ticket herunterladen und ausdrucken und - wenn er nur mit Handgepäck reist - direkt zum Boarding gehen kann. 
Für Passagiere, die ihren Sitzplatz selbst auswählen möchten, ist der Online-Check-in zwischen 48 (achtundvierzig) und 3 (drei) Stunden vor dem Abflug möglich. Hierfür kann beim Online-Check-in eine Zusatzgebühr anfallen. Passagiere, die ihren Sitzplatz nicht selbst wählen möchten, können zwischen 48 (achtundvierzig) und 3 (drei) Stunden vor dem Abflug online einchecken; der Sitzplatz wird ohne zusätzliche Kosten zugewiesen. 
6.1.2    Sitzplatzänderung: Sky Alps behält sich das Recht vor, aus Gründen des Flugbetriebs und der Sicherheit jederzeit, auch nach dem Boarding, die Sitzplätze neu zuzuweisen. 
6.2.    Einhaltung der Check-in- und Boarding-Zeiten: Die Check-in-Zeiten können von Flughafen zu Flughafen variieren. Die Passagiere sind verpflichtet, sich im Voraus über die am Abflughafen geltenden Vorschriften zu informieren. Sky Alps kann, vorbehaltlich der Überprüfung durch den Passagier, Angaben zur Check-in-Zeit machen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Passagiers, alle Check-in-Aktivitäten sowie alle anderen Verwaltungsformalitäten innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu erledigen. Passagiere, die nach Ablauf der Check-in- bzw. Boarding-Zeiten zum Check-in bzw. Boarding erscheinen, können nicht befördert werden und haben weder Anspruch auf Erstattung des Tickets noch auf eine andere Form der Entschädigung gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften. Die Kosten für die Beförderung zum gewünschten Zielort mit einem anderen Flug gehen vollständig zu Lasten des Passagiers. Für bestimmte Kategorien von Passagieren (z. B. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, unbegleitete Minderjährige oder Minderjährige unter 2 (zwei) Jahren, Passagiere in Begleitung von Tieren usw.) können besondere Check-in- und Boardingfristen vorgesehen werden; in diesen Fällen werden die Check-in- und Boardingfristen den Passagieren per E-Mail oder telefonisch unter den bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, diese Kommunikationskanäle zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er vollständige Informationen erhalten hat.
6.3.    Anschlussflüge: Sky Alps betreibt seine Beförderungsdienste auf einzelnen Strecken und koordiniert keine Flüge, die aus mehr als einer Strecke bestehen. Bei Buchungen über die Vertriebskanäle von Sky Alps werden mögliche Anschlussflüge von Drittanbietern nicht berücksichtigt. Falls der Passagier die Beförderung vorgenommen hat, um seine Reise mit einem anderen Verkehrsmittel fortzusetzen, kann Sky Alps unter keinen Umständen für die Verbindung verantwortlich gemacht werden. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, dafür zu sorgen, dass er genügend Zeit hat, um sein Gepäck abzuholen und seine Reise fortzusetzen.

 

7.    Besondere Wünsche/Bedürfnisse der Passagiere

Besondere Wünsche und Bedürfnisse der Passagiere müssen Sky Alps spätestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem Abflug mitgeteilt werden. Für den Transport von Tieren wird eine besondere Gebühr erhoben. Um die Unterstützung eines Rollstuhls, die Beförderung von Haustieren oder andere besondere Bedürfnisse anzufordern, muss jeder Passagier die Online-Buchung ausfüllen, bevor er Sky Alps telefonisch kontaktiert. Sky Alps wird die Anfrage im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestätigen oder ablehnen. Sollte die Anfrage unmittelbar nach der Buchung erfolgen und von Sky Alps nicht bestätigt werden, besteht die Möglichkeit, die Buchung zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung zu erhalten.
7.1    Elektrische Rollstühle: Die Beförderung von elektrischen Rollstühlen ist zulässig, sofern sie mit einer für den Lufttransport zugelassenen Trockenbatterie ausgestattet sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Sky Alps.
7.2    Schwangerschaft: Im Falle einer Schwangerschaft gelten folgende Regeln: (i) von der 1. bis zur 28. Woche gelten keine Einschränkungen; (ii) von der 29. bis zur 32. Woche ist ein ärztliches Attest erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die schwangere Passagierin reisefähig ist; (iii) ab der 33. Woche ist das Fliegen nicht gestattet. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Sky Alps.
7.3    Kleinkinder (Kinder unter 2 Jahren): Kleinkinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Pro Erwachsenen ist nur 1 (ein) Kleinkind erlaubt. Kleinkinder müssen auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen. Dem Kleinkind wird kein Sitzplatz zugewiesen. Die Begleitperson erhält einen speziellen Verlängerungsgurt für das Kleinkind, der auf Empfehlung angelegt wird. Die Verwendung eines Kindersitzes ist während des Starts und der Landung nicht gestattet. Sky Alps lässt maximal 3 (drei) Kleinkinder pro Flug zu.
7.4    Unbegleitete Minderjährige (UM): Ein UM ist ein Kind zwischen 5 (fünf) und 11 (elf) Jahren, das ohne Begleitung eines Erwachsenen (einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat) reist. Sky Alps wendet die folgenden Regeln für UMs an:
-    im Alter von unter 5 (fünf) Jahren darf das UM nicht allein reisen und muss zusammen mit einer Person im Mindestalter von 16 Jahren reisen (ein Kind und ein Erwachsenenticket);
-    im Alter von 5 (fünf) bis 12 (zwölf) Jahren kann das UM ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen. Das Personal kümmert sich um das UM vom Check-in bis zur Abholung durch eine vereinbarte Person am Zielort. Auf allen Strecken gibt es einen Preis für den UM.
Falls Sie den UM-Service wünschen/benötigen, wenden Sie sich bitte an Sky Alps. UM-Tickets können nicht online gebucht werden, und sind abhängig von der Verfügbarkeit, da die Anzahl der UMs pro Flug begrenzt ist. Der UM-Check-in darf nicht mehr als 1 Stunde vor dem Abflug erfolgen. Beim Check-in und während der gesamten Beförderungsdauer muss der UM ein spezielles Formular mit sich führen, das die personenbezogenen Daten des UM, seine Kontaktdaten, die Person, die den UM entsendet, und die Person, die den UM bei der Ankunft abholt, enthält. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Sky Alps.

 

8.    Tiere

Pro Passagier kann maximal ein lebendes Tier befördert werden, vorbehaltlich der Annahme und Genehmigung des Antrags des Passagiers durch Sky Alps. Das Tier darf nicht mehr als 8 (acht) kg wiegen und darf nicht jünger als 12 (zwölf) Wochen sein.
8.1    Transportbox: Das Tier muss in einer geeigneten, nach den IATA-Vorschriften zugelassenen Transportbox untergebracht werden, die in jedem Fall folgende Merkmale aufweist:
(i)    eine ausreichende Größe, damit sich das Tier hinlegen kann; die Transportbox darf jedoch die Abmessungen von 45 x 23 x 25 Zentimetern oder 45 x 42 x 20 Zentimetern nicht überschreiten;
(ii)    ausbruchsicher und bissfest;
(iii)    wasserdicht, die Innenseite der Transportbox muss mit absorbierendem Material ausgekleidet sein.
Der Passagier muss alle Anweisungen des Flugpersonals in Bezug auf die Unterbringung des Tieres oder die Beförderung des Tieres befolgen.
8.2    Unterlagen: Das Tier muss im Besitz aller Dokumente sein, die für den internationalen Transport gemäß den geltenden Rechtsvorschriften sowie den Vorschriften des Abfahrts- und Bestimmungslandes erforderlich sind. Sky Alps kann unter keinen Umständen für die Nichtbeförderung des Tieres aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den erforderlichen Dokumenten haftbar gemacht werden.
8.3    Sky Alps haftet nicht für Schäden, die das Tier während der Beförderung erleidet, es sei denn, es wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Sky Alps haftet unter keinen Umständen für die Kosten, die dem Passagier für die Einreise des Tieres in das Bestimmungsland entstehen, oder für die Kosten, die durch die Zurückweisung des Tieres durch das Bestimmungsland entstehen. 
8.4    Sky Alps kann die Beförderung des Tieres verweigern, wenn Sky Alps der Ansicht ist, dass das Tier andere Passagiere belästigen oder schädigen könnte. Falls ein anderer Passagier oder ein anderes Besatzungsmitglied an Bord ist, der/das eine bescheinigte Allergie gegen das Tier hat, wird das Tier auf einem anderen Flug befördert, sofern verfügbar, ohne dass hierfür Zusatzgebühren anfallen. 
8.5    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an reservation@skyalps.com und nehmen Einsicht in den entsprechenden Bereich der Internetseite www.skyalps.com/de/reise-planen/tierbefoerderung. 

 

9.    Gepäck

Die Passagiere können ihr Gepäck innerhalb der von Sky Alps festgelegten Grenzen, Bedingungen und Freimengen je nach Art des erworbenen Tickets befördern. Für weitere Informationen zu den zulässigen Abmessungen, der Anzahl und dem Gewicht des Gepäcks wird auf www.skyalps.com/de/reise-planen/gepaeck verwiesen. 
Sky Alps kann die Beförderung von Gepäck, das nicht den Gewichts- und Größenbeschränkungen der verschiedenen Tickets entspricht, ablehnen oder einen Preisaufschlag verlangen. Sky Alps kann die Beförderung des Gepäcks auch aufgrund seines Inhalts verweigern, wie im Folgenden beschrieben. 
Aus Gründen der Sicherheit der Beförderung kann das Gepäck Kontrollen und Überprüfungen unterzogen werden, auch mit Hilfe von Spezialgeräten. Sky Alps kann die Beförderung des Gepäcks verweigern, wenn der Passagier nicht zulässt, dass das Gepäck einer solchen Kontrolle unterzogen wird.
9.1    Handgepäck: Das Handgepäck muss den in den Sky Alps Richtlinien festgelegten Größen- und Gewichtsbeschränkungen entsprechen und in jedem Fall in den entsprechenden Fächern oder unter dem Vordersitz des Passagiers verstaut werden. Entspricht das Handgepäck nicht diesen Merkmalen, wird es wie Aufgabegepäck behandelt, und dem Passagier kann gegebenenfalls eine Zusatzgebühr berechnet werden.
9.2    Aufgabegepäck: Der Passagier muss jedes Aufgabegepäck innen und außen mit einem entsprechenden Anhänger versehen, auf dem Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer des Passagiers angegeben sind. Jedes Gepäckstück wird von Sky Alps mit einem speziellen Gepäckanhänger gekennzeichnet. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, zu überprüfen, ob er die Gepäckscheine korrekt erhalten hat. Das Aufgabegepäck muss bei der Ankunft so schnell wie möglich vom Passagier abgeholt werden. Holt der Passagier sein Aufgabegepäck nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab, werden dem Passagier die Kosten für die Zwischenlagerung in Rechnung gestellt. Sky Alps ist nicht für die Rückgabe des Aufgabegepäcks verantwortlich, wenn der Passagier es nicht innerhalb von 3 (drei) Monaten abholt. 
9.3    Sondergepäck: Falls der Passagier Güter befördern muss, deren Größe und/oder Gewicht nicht in die für normales Aufgabegepäck vorgesehenen Grenzen fallen (z. B. Sportgeräte, Musikinstrumente), muss er einen Sonderantrag stellen, indem er sich direkt an Sky Alps wendet (reservation@skyalps.com). Es ist bereits jetzt zu beachten, dass die entsprechende Beförderung nicht oder nur unter der Bedingung von Sky Alps genehmigt werden kann, dass besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, wie z. B. eine geeignete Verpackung, die Beförderung der Güter in einer Kabine mit dem Kauf eines entsprechenden Tickets, der Abschluss einer geeigneten Versicherung oder die Unterzeichnung einer Erklärung über ein besonderes Interesse gemäß Artikel 7.8.
9.4    Verbotene Gegenstände: Unter keinen Umständen dürfen Gegenstände oder Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Passagiere darstellen und/oder Schäden am Flugzeug verursachen könnten, im Handgepäck oder im Aufgabegepäck mitgeführt werden. 
Die Beförderung von Gegenständen, die nach den geltenden europäischen, nationalen und internationalen Luftsicherheitsvorschriften, oder den Vorschriften des Abfahrts- oder Bestimmungslandes verboten sind, ist untersagt. 
Unter keinen Umständen dürfen Waffen (einschließlich Spielzeugwaffen), lähmende Waffen, Munition und Sprengstoffe, mit Treibstoff geladene Batterien, Trockeneis mit einem Gewicht von mehr als 2,5 kg und Abschreckungsinstrumente (physische Schutzvorrichtungen) befördert werden. Darüber hinaus sind folgende Gegenstände im Aufgabegepäck nicht erlaubt: Lithiumbatterien, Streichhölzer, Feuerzeuge, Pfeifen und Zigarren, elektronische Zigaretten, Powerbanks. Ausführlichere Informationen über die geltenden Beschränkungen für die Beförderung bestimmter Güter sind auf der ENAC-Website zu finden: www.enac.gov.it/passeggeri/cosa-portare-bordo. 

 

10.    Verhalten an Bord

Der Passagier ist verpflichtet, sich während der gesamten Dauer der Beförderung so zu verhalten, dass die Sicherheit der anderen Passagiere, des Bordpersonals oder Dritter nicht gefährdet wird und das Luftfahrzeug sowie dessen Einrichtung und Bestandteile nicht beschädigt werden. Während der Beförderung darf der Passagier das Personal von Sky Alps bei der Ausübung seiner Tätigkeiten nicht behindern und muss die ihm erteilten Anweisungen befolgen, er darf nicht rauchen (auch nicht elektronische Zigaretten), übermäßig Alkohol trinken, Drogen nehmen oder sich so verhalten, dass andere Passagiere oder die Besatzung gestört werden. In solchen Fällen wird Sky Alps alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um das verbotene Verhalten zu unterbinden. Der Passagier kann aus dem Luftfahrzeug begleitet werden und darf in Zukunft nicht mehr mit Sky Alps fliegen. Sky Alps meldet der zuständigen Behörde jegliches Verhalten von Passagieren, das zu Personen- und/oder Sachschäden führt.
10.1.    Verwendung von elektronischen Geräten an Bord: Den Passagieren ist es nicht gestattet, an Bord des Luftfahrzeugs elektronische Geräte zu benutzen, die mit Funk-/Internet-/Bluetooth-Sendern ausgestattet sind (z. B. Laptops, Mobiltelefone, Tablets usw.), es sei denn, sie sind mit dem "Flugmodus" ausgestattet. Die Verwendung von elektronischen Geräten, die nicht an Funk-/Internet-/Bluetooth-Netze angeschlossen sind (Kameras, elektronische Spiele usw.), ist erlaubt. Bei Start oder Landung bei schlechten Sichtverhältnissen können von der Flugbesatzung andere Anweisungen gegeben werden. 
10.2.    Medizinische Geräte: Die Verwendung medizinischer Geräte, die für die Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen des Passagiers erforderlich sind (z. B. Herzschrittmacher, Hörgeräte usw.), ist stets zulässig. In jedem Fall muss der Passagier, der solche medizinischen Geräte benötigt, dies zum Zeitpunkt der Buchung mitteilen und die Möglichkeit der Wahrnehmung des Fluges mit Sky Alps abklären.
10.3.    Rauchverbot: Das Rauchen ist in allen Luftfahrzeugen von Sky Alps verboten. Auch der Gebrauch von elektronischen Zigaretten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird die gesetzlich vorgesehene Strafe verhängt, unbeschadet des Rechts von Sky Alps, für einen höheren Schaden einzutreten.

 

11.    Flugplanung und Flugannullierung

Sky Alps wird sich nach besten Kräften bemühen, die Beförderung von Passagieren und Gepäck unter Einhaltung der für die Beförderung festgelegten Zeitpläne bestmöglich durchzuführen. Sky Alps kann jedoch nicht garantieren, dass sich die für die Flüge festgelegten Flugpläne im Zeitraum zwischen der Buchung durch den Passagier und dem Datum der Beförderung nicht ändern. Sky Alps behält sich das Recht vor, die Abfahrtszeit zu verschieben und kann gemäß den geltenden Rechtsvorschriften nicht für Verspätungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände haftbar gemacht werden.
11.1.    Unregelmäßigkeiten: Die Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit des Fluges hängt von einer Reihe komplexer Faktoren ab, die sich der Kontrolle von Sky Alps entziehen, wie z. B. extreme Wetterbedingungen, Luftverkehrsbeschränkungen durch behördliche Entscheidungen, vom Kontrollturm (ATC) festgelegte Wartezeiten, Streiks usw. Diese Faktoren können zu einer Änderung der Abflugzeit und - in einigen Fällen - zur Annullierung oder Verschiebung der Beförderung führen. Unbeschadet der geltenden Rechtsvorschriften (insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der jeweils geltenden Fassung) über die Verpflichtungen zur Unterstützung der Passagiere und die im konkreten Fall festzustellende Haftung des Luftfahrtunternehmens wird Sky Alps die Passagiere so bald wie möglich über jede Änderung informieren und alles tun, um die Unannehmlichkeiten für die Passagiere so gering wie möglich zu halten. Die Passagiere müssen Sky Alps ihre Telefon- und E-Mail-Kontaktdaten mitteilen, an welche das Luftfahrtunternehmen Mitteilungen über Änderungen der Beförderung richten kann.

 

12.    Haftung für Schäden

Bei Tod oder Verletzung des Passagiers, Verspätung bei der Beförderung des Passagiers, Verspätung bei der Beförderung des Gepäcks, Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks gelten die geltenden Rechtsvorschriften, die integrierender Bestandteil des Luftbeförderungsvertrags sind und im Laufe der Zeit von der zuständigen Gesetzgebungs- oder Regulierungsbehörde geändert werden können. 
Hat der Geschädigte den Schaden mitverschuldet, so gelten die Vorschriften des anwendbaren nationalen Rechts über den Ausschluss oder die Minderung der Ersatzpflicht bei Mitverschulden des Geschädigten. 
Die Haftung von Sky Alps übersteigt in keinem Fall die Höhe des nachgewiesenen Schadens.
Für den Fall, dass während der Beförderung oder in Verbindung mit der Beförderung Leistungen Dritter von Sky Alps zur Verfügung gestellt werden, kann Sky Alps in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die aus diesen Leistungen entstehen. 
Eine Haftungsklage gegen Sky Alps muss innerhalb von 2 (zwei) Jahren nach der Ankunft am Bestimmungsort oder dem Tag, an dem das Luftfahrzeug hätte ankommen sollen oder an dem die Beförderung eingestellt wurde, eingereicht werden, um die Verjährung zu vermeiden. Die Berechnung der Erlöschensfrist erfolgt nach Maßgabe der Anordnung des angerufenen Gerichts.
12.1.    Haftung im Falle des Todes oder der Verletzung des Passagiers: Sky Alps haftet nach den geltenden Rechtsvorschriften für Schäden, die durch Tod oder Körperverletzung des Passagiers entstehen, wenn das schadensverursachende Ereignis an Bord des Luftfahrzeugs oder während des Ein- oder Aussteigens eingetreten ist. 
Es gibt keine Entschädigungshöchstgrenzen für die Haftung bei Tod oder Verletzung von Passagieren. Für Schäden bis zu 128.821 SZR kann Sky Alps keine Einwendungen erheben. Bei Forderungen, die den oben genannten Betrag übersteigen, kann Sky Alps den Selbstbehalt einwenden, indem sie nachweist, dass das Luftfahrtunternehmen und seine Mitarbeiter weder fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt (oder es unterlassen) haben. 
Bei Tod oder Körperverletzung des Passagiers ist Sky Alps verpflichtet, innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Feststellung der entschädigungsberechtigten Person einen Vorschuss zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu zahlen. Im Todesfall beträgt diese Vorauszahlung mindestens 16.000 SZR. Die Vorauszahlung stellt keine Haftungsanerkennung seitens Sky Alps dar und kann von dem später als fällig festgestellten Betrag abgezogen werden. 
Sky Alps verfügt über einen entsprechenden Versicherungsschutz bei Tod/Verletzung von Passagieren innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
12.2.    Haftung für beschädigtes, verlorenes oder verspätet zugestelltes Gepäck: Jeder Passagier ist persönlich für sein Handgepäck verantwortlich, Sky Alps kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Handgepäcks haftbar gemacht werden. 
Im Falle einer verspäteten Auslieferung, der Zerstörung, des Verlusts oder der Beschädigung von Aufgabegepäck gelten die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere das Montrealer Übereinkommen von 1999 in seiner durch die italienische und europäische Gesetzgebung geänderten Fassung, wie im Folgenden beschrieben. 
Sky Alps haftet innerhalb der Grenze von 1.288 SZR pro Passagier. 
Aufgabegepäck, das mit mehr als 21 (einundzwanzig) Tagen Verspätung ausgeliefert wird, gilt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften als verloren.
Sky Alps haftet nur für unmittelbare und nachgewiesene wirtschaftliche Schäden, die sich aus der Verspätung bei der Beförderung, der Beschädigung oder dem Verlust des Aufgabegepäcks ergeben, es sei denn, sie weist nach, dass sie alle möglichen und angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um den Schaden mit der üblichen Sorgfalt zu vermeiden, oder dass es unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. Die Haftung von Sky Alps ist insoweit eingeschränkt/ausgeschlossen, als der Passagier den Schaden verursacht oder zu dessen Entstehung beigetragen oder nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung oder -vermeidung getroffen hat. Sky Alps haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften oder einer behördlichen Anordnung ergeben, wenn der Passagier sich weigert, das geforderte Verhalten zu zeigen. Jeder Passagier haftet persönlich für alle Schäden, die während der Beförderung an anderen Passagieren oder an fremdem Eigentum, einschließlich des Eigentums von Sky Alps und der Besatzung, verursacht werden. Sky Alps haftet in keinem Fall für Verlust, Beschädigung oder Lieferverzögerung bei der Verladung nicht zugelassener Gegenstände (siehe Art. 9.4). 
12.2.1    Ersatzkäufe: Sollte ein Passagier aufgrund einer Verspätung bei der Auslieferung seines Aufgabegepäcks Ersatzkäufe tätigen müssen, beteiligt sich Sky Alps mit maximal 75 Euro (unabhängig der Ticket-Kategorie) an den notwendigen Ausgaben für Körperpflegemittel und Ersatzkleidung (z. B. Zahnbürste, Zahnpasta, Unterwäsche). Die Passagiere sind verpflichtet, den Schaden zu begrenzen, indem sie die Kosten so gering wie möglich halten. Der Beitrag von Sky Alps wird gegen Vorlage eines Nachweises über die entstandenen Kosten gezahlt. Die Passagiere müssen die Quittungen für ihre Einkäufe aufbewahren und sich an claim@skyalps.com wenden. Nur dokumentierte Einkäufe werden innerhalb der festgelegten Grenzen erstattet.

12.2.2    Schaden des Aufgabegepäcks: Sky Alps haftet nicht für die normale Abnutzung des Gepäcks (z.B. Kratzer, Flecken, Dellen, Schäden an hervorstehenden oder abnehmbaren Teilen), auch wenn diese Abnutzung auf den Standortwechsel des Gepäcks zurückzuführen ist, und haftet auch nicht für Schäden, die bereits vor der Beförderung oder aufgrund eines Mangels, einer Beschaffenheit oder eines inhärenten Fehlers des Gepäcks entstanden sind (z.B. bei überfülltem Gepäck, zerbrechlichen oder wertvollen Gegenständen, die nicht ordnungsgemäß verpackt sind, Vorhandensein von unzulässigen Gegenständen im Gepäck). Sky Alps haftet nicht für Schäden, die durch den Inhalt des Gepäcks entstehen. 
12.2.3    Erklärung von besonderem Interesse: Jeder Passagier kann eine höhere Haftungsgrenze in Anspruch nehmen, indem er spätestens bei der Aufgabe des Aufgabegepäcks eine entsprechende Erklärung abgibt und eine zusätzliche Gebühr entrichtet. In diesem Fall muss das Aufgabegepäck ordnungsgemäß verschlossen sein (mit einem Schlüsselschloss oder einer Zahlenkombination) und Sky Alps wird den Inhalt des Aufgabegepäcks überprüfen, wobei sich Sky Alps das Recht vorbehält, im Falle einer Beschwerde nachzuweisen, dass der angegebene Betrag höher ist als das tatsächliche Interesse des Passagiers. 
Sky Alps haftet in keinem Fall für Gegenstände, die einen besonders hohen Wert haben oder die im Falle einer Beschädigung/eines Verlustes nicht ohne weiteres ersetzt werden können (wie z. B. Geld, Wertpapiere, Schmuck, wertvolle Materialien, Uhren, Kunstwerke, elektronische Geräte, medizinische Geräte, Schlüssel, persönliche, geschäftliche und/oder berufliche Unterlagen), die während der gesamten Dauer der Beförderung direkt vom Passagier aufbewahrt werden müssen. 
Die Höchstgrenzen und Zusatztarife sowie das Format des Formulars für die Erklärung können im entsprechenden Abschnitt der Internetseite www.skyalps.com/de/reise-planen/gepaeck eingesehen werden.
12.2.4    Beschwerden über das Aufgabegepäck: Beschwerden bezüglich des Gepäcks müssen vom Passagier schriftlich bei Sky Alps eingereicht werden. Die vorbehaltlose Entgegennahme des Aufgabegepäcks durch den Passagier begründet bis zum Gegenbeweis die Vermutung, dass das Gepäck schadensfrei ist. 
Im Falle einer Beschädigung des Gepäcks muss der Passagier innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt des Gepäcks eine Beschwerde bei Sky Alps einreichen. 
Im Falle einer Verspätung muss die Beschwerde innerhalb von 21 (einundzwanzig) Tagen ab dem Datum, an dem das aufgegebene Gepäck zur Verfügung gestellt werden sollte, eingereicht werden. 
Beschwerden müssen am Zielflughafen am Lost&Found-Schalter eingereicht werden, indem das PRI-Formular (Property Irregularity Report) ausgefüllt und per E-Mail an claim@skyalps.com geschickt wird. 
Bei der Einreichung der Beschwerde muss der Passagier Folgendes vorlegen: (i) das Ticket und seinen Personalausweis; (ii) den Gepäcksschein; (iii) eine detaillierte Beschreibung des verlorenen Aufgabegepäcks oder des erlittenen Schadens (einschließlich Fotos); (iv) eine Liste der Ersatzkäufe mit den entsprechenden Quittungen; (v) eine detaillierte Liste des Inhalts des verlorenen Aufgabegepäcks; (vi) das 
PIR-Formular.

 

13.    Beschwerden

Dieser Artikel gilt für Beschwerden von Passagieren über Beförderungsdienste, einschließlich Entschädigungsansprüchen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften haftet Sky Alps nicht für Schäden, die aus der Annullierung/Änderung von Flugdiensten aufgrund höherer Gewalt und/oder anderer unvorhersehbarer Umstände entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Terrorismus, nationale Streiks, Brände, Epidemien, Wirbelstürme und andere größere aktuelle oder potenzielle Umweltgefahren.
Der Passagier ist verpflichtet, die Beschwerde persönlich und direkt an Sky Alps zu richten, die dem Passagier innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen eine Antwort zukommen lassen muss, bevor sie berechtigt ist, einen Dritten mit der Bearbeitung der Beschwerde in ihrem Namen zu beauftragen. 
Die Antwort von Sky Alps kann auch aus einem Ersuchen um Klärung, Informationen oder Unterlagen bestehen, die für die Bearbeitung der Beschwerde erforderlich sind (z. B. kann der Passagier aufgefordert werden, die für die Erstattung erforderlichen personenbezogenen Daten anzugeben). 
Beschwerden müssen vom Passagier schriftlich direkt bei Sky Alps per E-Mail an folgende Adresse eingereicht werden: claim(at)skyalps.com. Die Beschwerde muss den Vor- und Nachnamen des Passagiers, die Flugdaten, die Buchungsnummer und eine Telefonnummer enthalten. 
Ein Passagier kann auch im Namen anderer Passagiere eine Beschwerde einreichen, wenn diese die Tickets mit einer einzigen Buchung erworben haben. Sky Alps kann den Nachweis der Zustimmung aller Passagiere zur Übermittlung der Beschwerde verlangen.
Der Passagier hat das Recht, innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Jahren nach Eintritt des Ereignisses eine Beschwerde gemäß der EG-Verordnung Nr. 261/2004 einzureichen. Der Passagier kann bei der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC eine Beschwerde einreichen www.enac.gov.it/passeggeri/diritti-dei-passeggeri/modalita-di-reclamo-per-negato-imbarco-cancellazione-ritardo. 
Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wird der Passagier darüber informiert, dass Beschwerden auch über die von der Europäischen Union bereitgestellte OS-Plattform unter folgendem Link eingereicht werden können: ec.europa.eu/consumers/odr/. Die OS-Plattform soll eine zentrale Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen bieten. Über die OS-Plattform können die Nutzer auf eine Liste von AS-Stellen mit ihrem jeweiligen elektronischen Link zugreifen und ein Online-Verfahren zur Beilegung ihrer Streitigkeit einleiten.

 

14.    Personenbezogene Daten

Die von den Passagieren und Nutzern der Internetseite zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu dem Zweck verarbeitet, ihnen die Nutzung der von Sky Alps über die Internetseite angebotenen Dienstleistungen zu ermöglichen (z.B. Abschluss der Buchung und Ausgabe der Tickets, Bearbeitung von Sonderwünschen und Beschwerden). Der Passagier erklärt sich damit einverstanden, dass Sky Alps seine personenbezogenen Daten im Rahmen des Beförderungsvertrags verarbeitet und stimmt der Übermittlung dieser Daten für die Zwecke desselben Verhältnisses zu.
Sky Alps verwendet auf ihrer Internetseite Cookies, einschließlich Cookies von Drittanbietern, die für den Betrieb der Internetseite erforderlich sind, um dem Nutzer die Nutzung der angeforderten Inhalte und Dienste zu ermöglichen oder bestimmte Funktionen der Internetseite zu aktivieren, um den angebotenen Dienst zu verbessern.
Die vollständigen Datenschutz- und Cookie-Hinweise von Sky Alps finden Sie unter folgendem Link: www.skyalps.com/en/footer/privacy. 

 

15.    Gewerbliche und geistige Eigentumsrechte

Alle Inhalte auf dieser Website - einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Texte, Grafiken, Logos, Icons, Bilder, Audiodateien und Software sowie deren Zusammenstellung (verstanden als Sammlung, Anordnung und Zusammenstellung) - sind Eigentum von Sky Alps oder ihrer Inhalts- oder Softwarelieferanten und durch nationale und internationale Gesetze zum gewerblichen und geistigen Eigentum geschützt.
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17.    Recht und Gerichtsbarkeit

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Geschäftsbeziehungen zwischen Sky Alps und dem Passagier unterliegen den in Italien geltenden nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften.
Gemäß Artikel 63 des italienischen Verbraucherschutzgesetzes (Gesetzesverordnung Nr. 206/2005) sind für alle Streitigkeiten, die zwischen Sky Alps und dem Passagier im Zusammenhang mit diesen ABG-ABB entstehen, einschließlich aller Streitigkeiten in Bezug auf deren Auslegung, Gültigkeit, Wirkung, Ausführung und Beendigung, ausschließlich die Gerichte des Wohnsitzes oder des Sitzes des Passagiers zuständig, wenn dieser in Italien ansässig ist. Davon unbeschadet sind die anderweitigen von den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Gerichtsbarkeiten für bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten.