Was müssen Sie bedenken
wenn Sie verreisen
Hier finden Sie alle aktuellen Reisebestimmungen und Vorschriften an ihrem persönlichen Zielort - einfach und in ein paar Schritten!
Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns oberste Priorität. Unabhängig von COVID-19. Deswegen sind höchste Hygienestandards zu jeder Zeit selbstverständlich. Und um die Ausbreitung der Corona-Pandemie (COVID-19) auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir eine Reihe an zusätzlichen Vorkehrungen getroffen, achten akribisch auf die Einhaltung aller Maßnahmen und haben noch schärfere Hygienemaßnahmen eingeführt. Zudem ist das Tragen einer FFP2-Maske seit dem letzten Beschluss der italienischen Regierung am 25. Dezember 2021 Pflicht!
NEU: Seit 1. Februar gibt es keine Testpflicht für geimpfte und genesene Reisende nach Italien mehr: Wer aus anderen EU-Staaten kommt, braucht entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder eine Bescheinigung, genesen zu sein.
Hier finden Sie alle aktuellen Reisebestimmungen und Vorschriften an ihrem persönlichen Zielort - einfach und in ein paar Schritten!
Gemäß dem Beschluss der italienischen Regierung vom 24.12.2021 müssen alle Personen die mit folgenden Transportmitteln auf italienischem Staatsgebiet unterwegs sind, mindestens eine Schutzmaske der Stufe FFP2 tragen.
Das gilt für den Transport mit:
Flugzeuge, Schiffe, Fährschiffe, Züge, Bus, Seilbahn und andere Verkehrsmittel für den lokalen oder regionalen Transport
Besatzungsmitglieder sind verpflichtet, zu überprüfen, ob alle Passagiere mit einer Schutzmaske gemäß den NAA-Beschränkungen ausgestattet sind, und müssen während der gesamten Fahrt bzw. während de gesamten Flugs selbst einen Schutzmaske der Stufe FFP2 oder höher tragen.
Bitte halten Sie die vorgegebenen Abstandsregeln (mindestens 1,5 m) ein, wann immer dies auf dem Flughafen, auf dem Weg zum Flugzeug und an Bord möglich ist.
Unsere Flugzeuge werden täglich vollständig desinfiziert, um höchstmögliche Sauberkeit zu gewährleisten. Zudem sind sie mit speziellen HEPA-Luftfiltern ausgestattet, die einen häufigen Austausch der Innenluft ermöglichen. Bitte halten Sie die Vorgaben zur persönlichen Hygiene ein und verhalten Sie sich respektvoll gegenüber Mitreisenden.
Alle unsere Mitarbeiter erhalten regelmäßige Sonderschulungen zu COVID-19 und werden mit spezieller Schutzkleidung und -ausrüstung ausgestattet.
Sie tragen die alleinige Verantwortung, dass Sie flugtauglich und bei guter Gesundheit sind. Bei unerwarteten Krankheitssymptomen während des Flugs wenden Sie sich bitte umgehend an das Kabinenpersonal.
Von der Maskenpflicht befreit sind ausschließlich Passagiere mit ärztlichem Attest mit Begründung der Ausnahme UND negativem COVID19-PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit des Hin- und Rückfluges). Bitte informieren Sie uns mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug über die Befreiung der Maskenpflicht und begeben Sie sich mindestens 2 Stunden vor Abflug zum Check-in-Schalter, um die entsprechenden Dokumente vorzulegen. Halten Sie die Dokumente bereit, um sie am Flughafen oder an Bord vorweisen zu können.